Hundesteuer Bottrop 2026
In Bottrop richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 120 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 144 €, zusammen 288 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 350 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Bottrop
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 120 € |
| 2 Hunde | 144 € | 288 € |
| 3 oder mehr Hunde | 180 € | 540 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 350 € |
Wichtig: In Bottrop gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Hunde i. S. d. § 2a der Satzung: gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte) und Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; nur ein Hund)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden
- Hunde aus dem Tierheim Bottrop (Tierfreunde Bottrop e.V.): 12 Monate, je Übernahme ein Hund
- Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist
- Keine Befreiung für Hunde i. S. d. § 2a
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Rettungs- oder Suchhunde im dauernden Einsatz für behördliche Sicherheits- und Rettungskräfte
- 75 % (Steuer auf ein Viertel) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten Ortsteil
- 50 % für einen Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB XII (3. und 4. Kapitel), SGB II (Bürgergeld), AsylbLG und einkommensmäßig Gleichgestellten
- Keine Ermäßigung für Hunde i. S. d. § 2a
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Bottrop anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Bottrop abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08. (je die Hälfte des Jahresbetrags)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Bottrop im Vergleich
Bottrop liegt 12 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bottrop Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bottrop | – | 120 € | 288 € |
| Gladbeck | 7 km | 132 € | 300 € |
| Oberhausen | 8 km | 168 € | 504 € |
| Essen | 9 km | 156 € | 432 € |
| Mülheim an der Ruhr | 11 km | 160 € | 440 € |
| Gelsenkirchen | 12 km | 129 € | 294 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Bottrop vom 09. Juli 2025 zur 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop vom 11. Dezember 2024 (Bekanntmachung 2025/059)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Juli 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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