Hundesteuer Gladbeck 2026
In Gladbeck richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 132 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 150 €, zusammen 300 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 162 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.
Hunde aus den Tierheimen Bottrop oder Gelsenkirchen-Erle, die aus Gladbeck dorthin gebracht wurden, sind zwei Jahre steuerfrei.
Steuersätze in Gladbeck
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 132 € | 132 € |
| 2 Hunde | 150 € | 300 € |
| 3 oder mehr Hunde | 162 € | 486 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Gladbeck gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerbefreiung bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H)
- Herdengebrauchshunde
- Hunde aus den Tierheimen Bottrop oder Gelsenkirchen-Erle (aus Gladbeck eingeliefert): 2 Jahre befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer auf ein Viertel) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- 50 % für Inhaber der Gladbeck Card (nur ein Hund, nicht für Hunde nach § 3 Abs. 2/3 LHundG NRW)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Gladbeck anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Gladbeck abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Jahreszahlung im Voraus möglich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Gladbeck im Vergleich
Gladbeck liegt 24 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Gladbeck Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gladbeck | – | 132 € | 300 € |
| Bottrop | 7 km | 120 € | 288 € |
| Dorsten | 10 km | 108 € | 240 € |
| Gelsenkirchen | 10 km | 129 € | 294 € |
| Herten | 10 km | 108 € | 252 € |
| Marl | 12 km | 109,80 € | 249,60 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Gladbeck vom 03. November 1997 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012
- Art der Quelle
- offizielle Service-Seite der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Dezember 2012
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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