Hundesteuer Marl 2026
In Marl richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 109,80 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 124,80 €, zusammen 249,60 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 140,40 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.
Hunde aus dem Marler Tierheim sind ab der Übernahme ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Marl
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 109,80 € | 109,80 € |
| 2 Hunde | 124,80 € | 249,60 € |
| 3 oder mehr Hunde | 140,40 € | 421,20 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Marl gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Dienstkräften der Ordnungsbehörden
- Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG oder H)
- Geprüfte Melde-, Sanitäts- und Rettungshunde (jeweils für ein Jahr, verlängerbar)
- Hunde aus dem Marler Tierheim: ein Jahr ab Übernahme befreit
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und den Hund anderswo versteuern
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund von Empfängern von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (bzw. einkommensmäßig Gleichgestellten), wenn der Hund bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit gehalten wurde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Marl anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Marl abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (Jahreszahlung im Voraus möglich)
- Marl gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Marl im Vergleich
Marl liegt 1,80 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Marl auf Platz 110 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Marl | – | 109,80 € | 249,60 € |
| Herten | 8 km | 108 € | 252 € |
| Recklinghausen | 8 km | 108 € | 248 € |
| Dorsten | 9 km | 108 € | 240 € |
| Gladbeck | 12 km | 132 € | 300 € |
| Herne | 16 km | 152 € | 376 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Marl ab dem Jahr 2014 vom 18.12.2013 i. d. F. der 2. Änderungssatzung (bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 28.07.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Juli 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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