Hundesteuer Herten 2026
In Herten richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 108 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 126 €, zusammen 252 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 28. Februar 2025.
Hunde aus dem Tierheim Castrop-Rauxel sind auf Antrag zwei Jahre steuerfrei; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden gelten je 675 €.
Steuersätze in Herten
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 108 € |
| 2 Hunde | 126 € | 252 € |
| 3 oder mehr Hunde | 144 € | 432 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 540 € |
Wichtig: In Herten gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 1 d/e, Abs. 2: Hunde mit gezüchteter/ausgebildeter Schärfe, nach tierärztlichem Gutachten bissige, Menschen gefahrdrohend anspringende oder Wild/Vieh hetzende Hunde, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; 540 € für einen, je 675 € bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde aus dem Tierheim Castrop-Rauxel: zwei Jahre befreit
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG
- geprüfte Rettungshunde
- keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mit höchstens einem Haushalt mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 75 % (Steuer auf ¼) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- 75 % (Steuer auf ¼) für einen Hund von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII, 3./4. Kapitel)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Herten anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Herten abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich
- Herten gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Herten im Vergleich
Herten entspricht genau dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Herten Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Herten | – | 108 € | 252 € |
| Recklinghausen | 5 km | 108 € | 248 € |
| Marl | 8 km | 109,80 € | 249,60 € |
| Herne | 8 km | 152 € | 376 € |
| Gelsenkirchen | 10 km | 129 € | 294 € |
| Gladbeck | 10 km | 132 € | 300 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Herten vom 25.02.2025 (Ratsbeschluss 19.02.2025, in Kraft 28.02.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. Februar 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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