Hundesteuer Herne 2026

In Herne richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 152 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 188 €, zusammen 376 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 206 €. Für einen gefährlichen Hund werden 250 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

Hunde aus dem Tierschutzverein Herne-Wanne oder dem Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung sind seit 2026 auf Antrag in den ersten 12 Monaten steuerfrei (ein Hund je Haushalt).

Ein Hund152 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen376 €pro Jahr
Gefährlicher Hund250 €pro Jahr

Steuersätze in Herne

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2018
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund152 €152 €
2 Hunde188 €376 €
3 oder mehr Hunde206 €618 € (bei 3)
Gefährlicher Hund250 €

Wichtig: In Herne gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW (u. a. Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Blindenführhunde
  • Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden
  • Rettungs- und Katastrophenschutzhunde mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung
  • Hunde aus dem Tierschutzverein Herne-Wanne e.V. oder dem Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e.V. 1880: 12 Monate ab Übernahme (ein Hund je Haushalt; gefährliche Hunde nur bei bereits gestelltem Erlaubnisantrag nach § 4 LHundG NRW)
  • Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist
  • Befreiung nur für einen Hund; keine Befreiung nach Abs. 1 für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Herne anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Herne abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Herne im Vergleich

Herne liegt 44 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Herne auf Platz 184 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Herne–152 €376 €
Castrop-Rauxel 6 km 96 € 216 €
Bochum 6 km 168 € 384 €
Herten 8 km 108 € 252 €
Recklinghausen 8 km 108 € 248 €
Gelsenkirchen 9 km 129 € 294 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Herne vom 17.12.2002 in der Fassung der 5. Änderung durch Satzung vom 18.12.2025 (konsolidierte Fassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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