Hundesteuer Bochum 2026
In Bochum richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 168 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 192 €, zusammen 384 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 216 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.
Ein Hund168 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen384 €pro Jahr
Steuersätze in Bochum
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 168 € | 168 € |
| 2 Hunde | 192 € | 384 € |
| 3 oder mehr Hunde | 216 € | 648 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Bochum gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H)
- Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim ohne Auslandsvermittlung: erste zwölf Monate befreit, nur ein Hund innerhalb von fünf Jahren
- Geprüfte Rettungs- oder Assistenzhunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 75 % (Steuer auf ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen
- 50 % für einen Hund bei Bezug von Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld oder Asylbewerberleistungen (Nachweis per Bochum-Pass oder Leistungsbescheid)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Bochum anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Bochum abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Bochum im Vergleich
Bochum liegt 60 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bochum Platz 194 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bochum | – | 168 € | 384 € |
| Herne | 6 km | 152 € | 376 € |
| Gelsenkirchen | 9 km | 129 € | 294 € |
| Hattingen | 10 km | 120 € | 320 € |
| Witten | 10 km | 138 € | 420 € |
| Castrop-Rauxel | 10 km | 96 € | 216 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bochum vom 07.12.2018 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 22. Oktober 2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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