Hundesteuer Gelsenkirchen 2026
In Gelsenkirchen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 129 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 147 €, zusammen 294 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 672 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Seit 2025 gibt es keine Hundesteuermarke aus Metall mehr; beim Ausführen muss der Anmeldenachweis (digital oder auf Papier) mitgeführt werden.
Steuersätze in Gelsenkirchen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 129 € | 129 € |
| 2 Hunde | 147 € | 294 € |
| 3 oder mehr Hunde | 168 € | 504 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 672 € |
Wichtig: In Gelsenkirchen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen i. S. d. LHundG NRW (Fassung vom 27.09.2016), die nach dem 01.01.2013 in den Haushalt aufgenommen wurden
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die beruflich oder betrieblich veranlasst gehalten werden
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl oder H)
- Ein Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder XII oder von Inhabern des GE-Passes
- Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Ein Hund aus dem Tierheim Gelsenkirchen: maximal drei Jahre befreit
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und den Hund anderswo versteuern
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Gelsenkirchen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Gelsenkirchen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) oder jährlich zum 15. Februar
- Gelsenkirchen gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Gelsenkirchen im Vergleich
Gelsenkirchen liegt 21 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Gelsenkirchen auf Platz 152 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gelsenkirchen | – | 129 € | 294 € |
| Essen | 8 km | 156 € | 432 € |
| Bochum | 9 km | 168 € | 384 € |
| Herne | 9 km | 152 € | 376 € |
| Herten | 10 km | 108 € | 252 € |
| Gladbeck | 10 km | 132 € | 300 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Lesefassung; Amtsblatt Nr. 51 vom 20.12.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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