Hundesteuer Witten 2026
In Witten richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 138 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 210 €, zusammen 420 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 258 €.
Hunde aus dem Tierheim Witten-Wetter-Herdecke sind auf Antrag 12 Monate steuerfrei; Hunde, die mindestens ein Jahr im Tierheim lebten oder zehn Jahre oder älter sind, können dauerhaft befreit werden.
Steuersätze in Witten
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 138 € | 138 € |
| 2 Hunde | 210 € | 420 € |
| 3 oder mehr Hunde | 258 € | 774 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Witten gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hunde andernorts versteuert oder befreit sind
- Assistenzhunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Hunde aus dem Tierheim Witten-Wetter-Herdecke e. V.: auf Antrag 12 Monate befreit (einmal in drei Jahren, nicht für Dritthunde)
- Unbefristete Befreiung für Tierheimhunde (Witten-Wetter-Herdecke), die ein Jahr oder länger im Tierheim lebten oder zehn Jahre oder älter sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung
- 50 % für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellte (nur ein Hund)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Witten anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Witten abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus möglich
- Witten gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Witten im Vergleich
Witten liegt 30 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Witten Platz 167 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Witten | – | 138 € | 420 € |
| Bochum | 10 km | 168 € | 384 € |
| Hattingen | 11 km | 120 € | 320 € |
| Dortmund | 12 km | 156 € | 408 € |
| Castrop-Rauxel | 12 km | 96 € | 216 € |
| Hagen | 13 km | 180 € | 420 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Witten vom 12.12.1997 in der Fassung der Änderungssatzungen bis 29.01.2024 (Lesefassung 2.4)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 29. Januar 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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