Hundesteuer Neumünster 2026

In Neumünster kostet der erste Hund 130 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 148 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde, die direkt aus einem für die Stadt tätigen Tierheim kommen, sind zwölf Monate steuerfrei.

Erster Hund130 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen278 €pro Jahr

Steuersätze in Neumünster

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund130 €
Zweiter Hund148 €
Jeder weitere Hund175 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 278 €, drei Hunde 453 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Forstangestellten und bestätigten Jagdaufsehern (erforderliche Anzahl)
  • Herdengebrauchshunde
  • Hunde in Einrichtungen eingetragener Tierschutzvereine
  • Hunde aus einem für die Stadt tätigen Tierheim: 12 Monate befreit, einmalig ein Hund pro Haushalt
  • ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, TBl, aG, Gl, H)
  • Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als 18 Monate)
  • 50 % für einen Wachhund, wenn das Wohnhaus mindestens 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt ist

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Neumünster anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Neumünster abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Neumünster gibt keine Hundesteuermarke aus.

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
Sachkunde
Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Schleswig-Holstein

Neumünster im Vergleich

Neumünster liegt 1 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Neumünster auf Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neumünster–130 €278 €
Kiel 30 km 150 € 375 €
Norderstedt 40 km 105 € 255 €
Elmshorn 41 km 120 € 252 €
Lübeck 51 km 156 € 312 €
Hamburg 58 km 90 € 180 €
Median Schleswig-Holstein–131 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 03.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
3. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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