Hundesteuer Neumünster 2026
In Neumünster kostet der erste Hund 130 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 148 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde, die direkt aus einem für die Stadt tätigen Tierheim kommen, sind zwölf Monate steuerfrei.
Erster Hund130 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen278 €pro Jahr
Steuersätze in Neumünster
| Erster Hund | 130 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 148 € |
| Jeder weitere Hund | 175 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 278 €, drei Hunde 453 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Forstangestellten und bestätigten Jagdaufsehern (erforderliche Anzahl)
- Herdengebrauchshunde
- Hunde in Einrichtungen eingetragener Tierschutzvereine
- Hunde aus einem für die Stadt tätigen Tierheim: 12 Monate befreit, einmalig ein Hund pro Haushalt
- ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, TBl, aG, Gl, H)
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als 18 Monate)
- 50 % für einen Wachhund, wenn das Wohnhaus mindestens 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt ist
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Neumünster anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Neumünster abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Neumünster gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Neumünster im Vergleich
Neumünster liegt 1 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Neumünster auf Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neumünster | – | 130 € | 278 € |
| Kiel | 30 km | 150 € | 375 € |
| Norderstedt | 40 km | 105 € | 255 € |
| Elmshorn | 41 km | 120 € | 252 € |
| Lübeck | 51 km | 156 € | 312 € |
| Hamburg | 58 km | 90 € | 180 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 131 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 03.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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