Hundesteuer Bad Segeberg 2026
Stand: Satzung vom 17. Oktober 2022, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bad Segeberg kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 165 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Für jeden weiteren gefährlichen Hund beträgt die Steuer 850 € jährlich.
Steuersätze in Bad Segeberg
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 165 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 800 € |
Als gefährlich gilt: Bestandskräftig als gefährlich festgestellte Hunde nach § 7 Abs. 1 oder 2 HundeG oder dem bisherigen Gefahrhundegesetz (§ 3 Abs. 6 der Satzung); erster gefährlicher Hund 800 €, jeder weitere gefährliche Hund 850 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Segeberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 309 € | 3.090 € |
| 3 Hunde | 489 € | 4.890 € |
| 1 gefährlicher Hund | 800 € | 8.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Segeberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Segeberg an. Hund in Bad Segeberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Segeberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Segeberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestrittenen Unterhaltungskosten
- Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Beschäftigten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis höchstens 2 Jahre alt)
- Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Ein unentbehrlicher Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen Bl, TBl, aG, Gl oder H)
- Zu gewerblichen Zwecken gehaltene Hunde (Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz und Steuernummer des Gewerbebetriebs erforderlich)
- Aufenthalt bis zu 2 Monate: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden
- Bis zu 1 Monat in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen gehaltene Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Segeberg im Vergleich
Bad Segeberg liegt 24 € über dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Bad Segeberg Platz 30 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Segeberg Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Segeberg | – | 144 € | 309 € |
| Bad Oldesloe | 15 km | 120 € | 270 € |
| Bargteheide | 23 km | 110 € | 290 € |
| Stockelsdorf | 23 km | 78 € | 234 € |
| Kaltenkirchen | 25 km | 84 € | 180 € |
| Neumünster | 25 km | 130 € | 278 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Segeberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Segeberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Segeberg 309 € im Jahr: 144 € für den ersten und 165 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Segeberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Segeberg 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Segeberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Segeberg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Segeberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Segeberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer vom 17.10.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Oktober 2022
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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