Hundesteuer Bad Oldesloe 2026
Stand: Satzung vom 15. Juni 2022, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bad Oldesloe kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig.
Für Hunde aus dem Tierheim Bad Oldesloe gibt es unter Voraussetzungen eine zwölfmonatige Steuerbefreiung.
Steuersätze in Bad Oldesloe
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 160 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach dem HundeG Schleswig-Holstein festgestellt hat (§ 3 Abs. 6); keine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Oldesloe?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 430 € | 4.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Oldesloe: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Oldesloe an. Hund in Bad Oldesloe anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Oldesloe
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Oldesloe abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, deren Unterhalt überwiegend öffentlich finanziert wird
- Beruflich erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, Beschäftigten im Privatforstdienst, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten
- Erwerbsmäßig eingesetzte Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten oder ihrer Mitglieder (Prüfungszeugnis höchstens 2 Jahre alt)
- Zertifiziert geprüfte Therapiehunde mit nachgewiesenem sozialem oder therapeutischem Einsatz durch fachlich ausgebildete Halter
- Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Unentbehrliche Hilfshunde für blinde, taube oder hilflose Personen mit Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H
- Zuvor dauerhaft im Tierheim Bad Oldesloe untergebrachte Hunde: auf Antrag 12 Monate befreit, einmalig für den ersten Hund je Haushalt, mit Hundeschulbesuch innerhalb der ersten 3 Monate und Bestätigungen von Tierheim und Hundeschule
- Bereits andernorts in Deutschland versteuerte Hunde bei Aufenthalt des Halters im Stadtgebiet von höchstens 2 Monaten
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 20 % für den ersten Hund alleinstehender Hilfebedürftiger mit Transferleistungen nach SGB II oder SGB XII
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Oldesloe im Vergleich
Bad Oldesloe entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Bad Oldesloe Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Oldesloe Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Oldesloe | – | 120 € | 270 € |
| Bargteheide | 12 km | 110 € | 290 € |
| Bad Segeberg | 15 km | 144 € | 309 € |
| Ahrensburg | 17 km | 120 € | 260 € |
| Stockelsdorf | 20 km | 78 € | 234 € |
| Lübeck | 21 km | 156 € | 312 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Oldesloe
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Oldesloe für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Oldesloe 270 € im Jahr: 120 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Oldesloe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Oldesloe 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Oldesloe anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Oldesloe innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Oldesloe fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Oldesloe nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- 910.1 Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oldesloe vom 15.12.2020, Lesefassung mit Änderungen vom 24.06.2021 und 15.06.2022 (Stand 6/2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Juni 2022
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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