Hundesteuer Stockelsdorf 2026
Stand: Satzung vom 11. Dezember 2017, geprüft am 4. Oktober 2026
In Stockelsdorf kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.
Steuersätze in Stockelsdorf
| Erster Hund | 78 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 198 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Stockelsdorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 78 € | 780 € |
| 2 Hunde | 234 € | 2.340 € |
| 3 Hunde | 432 € | 4.320 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Stockelsdorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Stockelsdorf an. Hund in Stockelsdorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Stockelsdorf
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.09. ab dem Folgejahr jährlich zum 01.07.; rückwirkende Festsetzungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Stockelsdorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Stockelsdorf
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2012[1] | 78 € | 156 € | – |
| 1.1.2011 bis 31.12.2011[2] | 66 € | 132 € | – |
- Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 12.11.2010 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2017
- Hundesteuersatzung Stockelsdorf, Lesefassung mit 1. Nachtrag vom 11.12.2017, § 4: Sätze für 2011
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte, nachweislich in Deutschland versteuerte Hunde
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Gebrauchshunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten oder ihrer Mitglieder; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
- Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Unentbehrliche Hilfshunde für blinde, taube oder hilflose Personen mit amtsärztlichem Zeugnis oder Schwerbehindertenausweis (Gl, H oder Bl)
- Hunde in ausschließlich gewerbsmäßiger Hundezucht
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 300 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern zur Berufsarbeit
- 50 % für zur Jagd verwendete Jagdgebrauchshunde mit bestandener Jagdeignungsprüfung
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter mit eingetragenem Zwinger und Zucht- und Stammbuch: 117 € für zwei Zuchthunde, 217 € ab drei Zuchthunden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Stockelsdorf im Vergleich
Stockelsdorf liegt 42 € unter dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Stockelsdorf auf Platz 3 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Stockelsdorf Platz 219 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Stockelsdorf | – | 78 € | 234 € |
| Lübeck | 3 km | 156 € | 312 € |
| Bad Schwartau | 5 km | 120 € | 264 € |
| Scharbeutz | 16 km | 120 € | 264 € |
| Bad Oldesloe | 20 km | 120 € | 270 € |
| Ratzeburg | 23 km | 144 € | 300 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stockelsdorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stockelsdorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Stockelsdorf 234 € im Jahr: 78 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Stockelsdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Stockelsdorf gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Stockelsdorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Stockelsdorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Stockelsdorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Stockelsdorf nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.09. ab dem Folgejahr jährlich zum 01.07.; rückwirkende Festsetzungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 12.11.2010 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2017
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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