Hundesteuer Scharbeutz 2026

In Scharbeutz kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Für zertifizierte Therapiehunde im unentgeltlichen sozialen oder therapeutischen Einsatz ist auf Antrag eine Ermäßigung um 50 % möglich.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen264 €pro Jahr
Gefährlicher Hund660 €pro Jahr

Steuersätze in Scharbeutz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund120 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund660 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde nach dem HundeG Schleswig-Holstein festgestellt wurde (§ 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6); keine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Scharbeutz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 264 € 2.640 €
3 Hunde 456 € 4.560 €
1 gefährlicher Hund 660 € 6.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Scharbeutz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Scharbeutz an. Hund in Scharbeutz anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Scharbeutz
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei unterjährigem Beginn anteilig innerhalb eines Monats, frühestens zum jeweiligen Quartalstermin.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Scharbeutz abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen und bestätigten Jagdaufsehern
  • Melde-, Schutz-, Fährten-, Sanitäts- und Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis bei Antrag höchstens zwei Jahre alt)
  • Vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Blindenführhunde
  • Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder anderer hilfloser Personen (Merkzeichen GL, BL oder H); auch bei nachgewiesener Gleichstellung und ärztlichem Attest, grundsätzlich ein Hund je Haushalt

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei Wachhunde für Wohngebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für benötigte geprüfte Schutzhunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter (Prüfungszeugnis bei Antrag höchstens zwei Jahre alt)
  • 50 % für zertifiziert geprüfte Therapiehunde im nachgewiesenen unentgeltlichen sozialen oder therapeutischen Einsatz durch fachlich ausgebildete Halter (Prüfungszeugnis bei Antrag höchstens zwei Jahre alt)
  • Angemeldeter gewerblicher Hundehandel: Besteuerung zweier Hunde zum Erst- und Zweithundsatz; weitere Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei
  • Zwingersteuer für nicht gewerbsmäßige Züchter mit eingetragenem Zwinger und Zuchttieren: dreifacher Ersthundsatz je Zwinger, unabhängig von der Hundezahl; entfällt nach zwei Kalenderjahren ohne Zucht

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Scharbeutz im Vergleich

Scharbeutz entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Scharbeutz Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Scharbeutz Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Scharbeutz–120 €264 €
Neustadt in Holstein 10 km 144 € 336 €
Bad Schwartau 12 km 120 € 264 €
Eutin 16 km 132 € 264 €
Stockelsdorf 16 km 78 € 234 €
Lübeck 18 km 156 € 312 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Scharbeutz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Scharbeutz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Scharbeutz 264 € im Jahr: 120 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Scharbeutz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Scharbeutz 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Scharbeutz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Scharbeutz innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Scharbeutz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Scharbeutz nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei unterjährigem Beginn anteilig innerhalb eines Monats, frühestens zum jeweiligen Quartalstermin.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Scharbeutz (Hundesteuersatzung) vom 14.12.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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