Hundesteuer Neustadt in Holstein 2026

In Neustadt in Holstein kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.008 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Für gefährliche Hunde gilt der siebenfache Steuersatz, beim ersten Hund sind das 1.008 € jährlich.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen336 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.008 €pro Jahr

Steuersätze in Neustadt in Holstein

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund144 €
Zweiter Hund192 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund1.008 €

Als gefährlich gilt: Siebenfacher Steuersatz nach § 4 Abs. 1; gefährlich sind behördlich festgestellte Hunde nach § 7 Abs. 1 HundeG sowie nach vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer für gefährlich erklärte Hunde. Keine Befreiung oder Ermäßigung nach §§ 5 und 6.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neustadt in Holstein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 336 € 3.360 €
3 Hunde 576 € 5.760 €
1 gefährlicher Hund 1.008 € 10.080 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neustadt in Holstein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Neustadt in Holstein an. Hund in Neustadt in Holstein anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neustadt in Holstein
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen zu gleichen Anteilen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.; verbleibende Steuerschuld einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neustadt in Holstein abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich getragenen Unterhaltskosten
  • Gebrauchshunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten oder ihrer Angehörigen bei entsprechender Verwendung (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt)
  • Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Blindenführhunde
  • Zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde
  • Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung bei therapeutischer Verwendung
  • Abgerichtete Hunde für die Berufsarbeit von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
  • Aufenthalt bis zu zwei vollen Kalendermonaten: mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
  • Pflege, Verwahrung, Probe oder Anlernen für höchstens einen Monat

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: nur erster und zweiter Hund zu versteuern; weitere Hunde bei Besitz unter sechs vollen Kalendermonaten steuerfrei

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Neustadt in Holstein im Vergleich

Neustadt in Holstein liegt 24 € über dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Neustadt in Holstein Platz 30 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Neustadt in Holstein Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neustadt in Holstein–144 €336 €
Scharbeutz 10 km 120 € 264 €
Eutin 14 km 132 € 264 €
Bad Schwartau 22 km 120 € 264 €
Stockelsdorf 27 km 78 € 234 €
Plön 27 km 120 € 260 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neustadt in Holstein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neustadt in Holstein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neustadt in Holstein 336 € im Jahr: 144 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Neustadt in Holstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neustadt in Holstein 1.008 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neustadt in Holstein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neustadt in Holstein innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Neustadt in Holstein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neustadt in Holstein nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen zu gleichen Anteilen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.; verbleibende Steuerschuld einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer vom 09.10.2023, geändert durch 1. Nachtragssatzung vom 26.11.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. November 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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