Hundesteuer Plön 2026

In Plön kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Für den zweiten gefährlichen Hund fallen 800 € und für jeden weiteren 1.000 € jährlich an.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen260 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Plön

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund120 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund190 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde nach dem HundeG festgestellt wurde (§ 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2); erster gefährlicher Hund 600 €, zweiter 800 €, jeder weitere 1.000 € jährlich; keine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Plön?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 260 € 2.600 €
3 Hunde 450 € 4.500 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Plön: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Plön an. Hund in Plön anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Plön
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen zu gleichen Anteilen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; verbleibende Jahressteuerschuld grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, rückständige Vorauszahlungen sofort.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Plön abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Gebrauchshunde von Forstbeamten und -beschäftigten, im Privatforstdienst angestellten Personen und bestätigten Jagdaufsehern in der für Forst- und Jagdschutz erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde in Einrichtungen eingetragener Tierschutzvereine
  • Ein unentbehrlicher Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen mit Schwerbehindertenausweis (Bl, TBl, aG, Gl oder H)
  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden
  • Hunde bis zu einem Monat in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen

Ermäßigt wird

  • 50 % für tatsächlich eingesetzte Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Prüfungszeugnis bei Antrag höchstens 18 Monate alt
  • 50 % für einen Wachhund, wenn das Wohnhaus mindestens 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt ist

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Plön im Vergleich

Plön entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Plön Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Plön Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Plön–120 €260 €
Eutin 13 km 132 € 264 €
Bad Segeberg 26 km 144 € 309 €
Kiel 26 km 150 € 375 €
Scharbeutz 26 km 120 € 264 €
Neustadt in Holstein 27 km 144 € 336 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Plön

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Plön für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Plön 260 € im Jahr: 120 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Plön einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Plön 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Plön anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Plön innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Plön fällig?

Die Hundesteuersatzung von Plön nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen zu gleichen Anteilen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; verbleibende Jahressteuerschuld grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, rückständige Vorauszahlungen sofort.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Plön vom 16.12.2021 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 15.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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