Hundesteuer Kiel 2026

In Kiel kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 225 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen375 €pro Jahr

Steuersätze in Kiel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund150 €
Zweiter Hund225 €
Jeder weitere Hund285 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 375 €, drei Hunde 660 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamt*innen, Privatforstangestellten, Jagdaufseher*innen und Landschaftswart*innen in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten
  • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung
  • Anerkannte Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde)
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Ein Hund aus dem Tierheim Kiel: 48 Monate befreit (einmal innerhalb von 6 Jahren je Haushalt)
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kiel aufhalten und den Hund anderswo versteuern

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für den ersten Hund bei Sachkundenachweis nach § 4 HundeG Schleswig-Holstein, befristet auf drei Jahre
  • 50 % für den ersten Hund von Inhaber*innen des Kiel-Passes

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Kiel anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Kiel abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
Sachkunde
Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Schleswig-Holstein

Kiel im Vergleich

Kiel liegt 19 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Kiel Platz 178 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kiel–150 €375 €
Neumünster 30 km 130 € 278 €
Lübeck 62 km 156 € 312 €
Flensburg 68 km 132 € 312 €
Norderstedt 69 km 105 € 255 €
Elmshorn 70 km 120 € 252 €
Median Schleswig-Holstein–131 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. November 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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