Hundesteuer Kiel 2026
In Kiel kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 225 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen375 €pro Jahr
Steuersätze in Kiel
| Erster Hund | 150 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 225 € |
| Jeder weitere Hund | 285 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 375 €, drei Hunde 660 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamt*innen, Privatforstangestellten, Jagdaufseher*innen und Landschaftswart*innen in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung
- Anerkannte Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Ein Hund aus dem Tierheim Kiel: 48 Monate befreit (einmal innerhalb von 6 Jahren je Haushalt)
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kiel aufhalten und den Hund anderswo versteuern
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für den ersten Hund bei Sachkundenachweis nach § 4 HundeG Schleswig-Holstein, befristet auf drei Jahre
- 50 % für den ersten Hund von Inhaber*innen des Kiel-Passes
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Kiel anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Kiel abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Kiel im Vergleich
Kiel liegt 19 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Kiel Platz 178 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kiel | – | 150 € | 375 € |
| Neumünster | 30 km | 130 € | 278 € |
| Lübeck | 62 km | 156 € | 312 € |
| Flensburg | 68 km | 132 € | 312 € |
| Norderstedt | 69 km | 105 € | 255 € |
| Elmshorn | 70 km | 120 € | 252 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 131 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 29. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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