Hundesteuer Rendsburg 2026
Stand: Satzung vom 19. Dezember 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Rendsburg kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.
Hunde aus dem Tierheim Rendsburg sind drei Jahre steuerfrei.
Steuersätze in Rendsburg
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rendsburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 250 € | 2.500 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rendsburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Rendsburg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Rendsburg gilt:
- Hunde direkt aus dem Tierheim Rendsburg oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Rendsburg: 3 Jahre befreit (nicht bei Rückübernahme durch den letzten Halter)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften (erforderliche Anzahl)
- Herdengebrauchshunde (erforderliche Anzahl)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Hunde direkt aus dem Tierheim Rendsburg oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Rendsburg: 3 Jahre befreit (nicht bei Rückübernahme durch den letzten Halter)
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo in Deutschland versteuertem Hund
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Wachhunde auf Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- 50 % für Hunde, die von Fachkräften zur Heilbehandlung kranker, behinderter und alter Menschen eingesetzt werden
- Hundehändler: zwei Hunde zum Satz für den ersten und zweiten Hund, weitere Hunde unter sechs Monaten im Besitz steuerfrei
- Zwingersteuer für eingetragene Züchter: je Zuchthund die Hälfte, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Rendsburg im Vergleich
Rendsburg liegt 20 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Rendsburg auf Platz 2 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Rendsburg Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rendsburg | – | 100 € | 250 € |
| Kiel | 31 km | 150 € | 375 € |
| Neumünster | 34 km | 130 € | 278 € |
| Itzehoe | 43 km | 120 € | 264 € |
| Flensburg | 55 km | 132 € | 312 € |
| Henstedt-Ulzburg | 61 km | 72 € | 168 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rendsburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rendsburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rendsburg 250 € im Jahr: 100 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rendsburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Rendsburg gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Rendsburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rendsburg innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Rendsburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rendsburg gilt: Hunde direkt aus dem Tierheim Rendsburg oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung in Rendsburg: 3 Jahre befreit (nicht bei Rückübernahme durch den letzten Halter).
Wann ist die Hundesteuer in Rendsburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rendsburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Rendsburg über die Erhebung einer Hundesteuer vom 19.12.2014 mit I. Nachtragssatzung vom 18.12.2020 und II. Nachtragssatzung vom 19.12.2022 (Ortsrecht II/1-2)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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