Hundesteuer Schleswig 2026
Stand: Satzung vom 17. Dezember 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Schleswig kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Für einen unmittelbar aus dem Tierheim Schleswig übernommenen Hund je Haushalt ist eine Steuerbefreiung für 24 Monate möglich.
Steuersätze in Schleswig
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 200 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Von der Ordnungsbehörde nach dem HundeG als gefährlich eingestufte Hunde (§ 4 Abs. 3); erhöhter Satz ab dem Folgemonat der Feststellung, für jeden gefährlichen Hund gleich.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schleswig?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 320 € | 3.200 € |
| 3 Hunde | 520 € | 5.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schleswig: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft bei der Stadt Schleswig an. Hund in Schleswig anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Schleswig gilt:
- Unmittelbar aus dauerhafter Unterbringung im Tierheim Schleswig übernommene Hunde: 24 Monate ab Aufnahmemonat, nur ein Hund je Haushalt, mit Tierheimbescheinigung
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: halbjährlich in Teilbeträgen zum 30. Juni und 30. Dezember.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schleswig abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institutionen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Blindenführhunde
- Nachweislich ausgebildete Assistenz- und Rehabilitationshunde, die für blinde, taube oder hilflose Personen unentbehrlich sind; gegebenenfalls amtsärztliches Zeugnis
- Unmittelbar aus dauerhafter Unterbringung im Tierheim Schleswig übernommene Hunde: 24 Monate ab Aufnahmemonat, nur ein Hund je Haushalt, mit Tierheimbescheinigung
- Ausgebildete Therapiehunde, die für die Berufsausübung des Halters als Therapeut unabdingbar sind, bei Anerkennung der Haltungskosten als Werbungskosten für Betriebsmittel durch das Finanzamt
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten (§ 6)
- Aufenthalt bis zwei Monate im Stadtgebiet für mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde (§ 9)
- Pflege, Verwahrung, Probe oder Anlernen bis zu einem Monat (§ 3 Abs. 2)
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 200 m Wegstrecke zum nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für benötigte Wachhunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 % für abgerichtete Hunde zur Berufsausübung von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für eingesetzte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Zeugnis höchstens zwei Jahre alt
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: Steuer für den ersten und zweiten Hund; weitere Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei
- Zwingersteuer auf Antrag bei eingetragenem Zwinger und Zuchttieren: 50 % je Zuchthund, höchstens die Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schleswig im Vergleich
Schleswig entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Schleswig Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schleswig Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schleswig | – | 120 € | 320 € |
| Eckernförde | 18 km | 120 € | 240 € |
| Rendsburg | 24 km | 100 € | 250 € |
| Flensburg | 31 km | 132 € | 312 € |
| Kiel | 43 km | 150 € | 375 € |
| Heide | 47 km | 120 € | 264 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schleswig
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schleswig für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schleswig 320 € im Jahr: 120 € für den ersten und 200 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schleswig einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schleswig 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schleswig anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schleswig innerhalb von 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Schleswig befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schleswig gilt: Unmittelbar aus dauerhafter Unterbringung im Tierheim Schleswig übernommene Hunde: 24 Monate ab Aufnahmemonat, nur ein Hund je Haushalt, mit Tierheimbescheinigung.
Wann ist die Hundesteuer in Schleswig fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schleswig nennt als Fälligkeit: halbjährlich in Teilbeträgen zum 30. Juni und 30. Dezember.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Schleswig vom 15.12.2020 in der Fassung der II. Nachtragssatzung vom 17.12.2024 (Ratsbeschluss 16.12.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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