Hundesteuer Flensburg 2026

In Flensburg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Hunde aus dem Tierheim Flensburg sind 24 Monate steuerfrei.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen312 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Flensburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund132 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund210 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 312 €, drei Hunde 522 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 4 Abs. 1 d: Hunde, bei denen die zuständige Behörde die Gefährlichkeit im Sinne des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) festgestellt hat

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (Polizei, Zoll, Bundeswehr)
  • Gebrauchshunde von Forstbeamt*innen, Jagdaufseher*innen und Landschaftswart*innen in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde
  • Anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung
  • Anerkannte Assistenzhunde (inkl. Blindenführhunde)
  • Hunde schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TbI oder B
  • Hunde im Tierheim Flensburg
  • Hunde aus dem Tierheim Flensburg: 24 Monate befreit (36 Monate bei festgestellter Gefährlichkeit), ein Hund pro Haushalt

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für den ersten Hund bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung, AsylbLG, Wohngeld oder mit Sozialpass der Stadt Flensburg (jährlich neu zu beantragen)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Flensburg anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Flensburg abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag jährlich zum 01.07.)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
Sachkunde
Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Schleswig-Holstein

Flensburg im Vergleich

Flensburg liegt 1 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Flensburg Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Flensburg–132 €312 €
Kiel 68 km 150 € 375 €
Neumünster 87 km 130 € 278 €
Cuxhaven 113 km 96 € 240 €
Elmshorn 115 km 120 € 252 €
Norderstedt 125 km 105 € 255 €
Median Schleswig-Holstein–131 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.02.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Februar 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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