Hundesteuer Flensburg 2026
In Flensburg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim Flensburg sind 24 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Flensburg
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 210 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 312 €, drei Hunde 522 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 4 Abs. 1 d: Hunde, bei denen die zuständige Behörde die Gefährlichkeit im Sinne des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) festgestellt hat
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (Polizei, Zoll, Bundeswehr)
- Gebrauchshunde von Forstbeamt*innen, Jagdaufseher*innen und Landschaftswart*innen in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde
- Anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung
- Anerkannte Assistenzhunde (inkl. Blindenführhunde)
- Hunde schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TbI oder B
- Hunde im Tierheim Flensburg
- Hunde aus dem Tierheim Flensburg: 24 Monate befreit (36 Monate bei festgestellter Gefährlichkeit), ein Hund pro Haushalt
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für den ersten Hund bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung, AsylbLG, Wohngeld oder mit Sozialpass der Stadt Flensburg (jährlich neu zu beantragen)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Flensburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Flensburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag jährlich zum 01.07.)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Flensburg im Vergleich
Flensburg liegt 1 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Flensburg Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Flensburg | – | 132 € | 312 € |
| Kiel | 68 km | 150 € | 375 € |
| Neumünster | 87 km | 130 € | 278 € |
| Cuxhaven | 113 km | 96 € | 240 € |
| Elmshorn | 115 km | 120 € | 252 € |
| Norderstedt | 125 km | 105 € | 255 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 131 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.02.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Februar 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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