Hundesteuer Eckernförde 2026

In Eckernförde kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 960 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für den zweiten und jeden weiteren Hund gilt ebenfalls der Jahressatz von 120 €.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund960 €pro Jahr

Steuersätze in Eckernförde

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund960 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) in der jeweils geltenden Fassung (§ 5 der Satzung); achtfacher Regelsatz ab dem Monat nach Feststellung der Gefährlichkeit

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eckernförde?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 960 € 9.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eckernförde: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Eckernförde an. Hund in Eckernförde anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eckernförde
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.; Restbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eckernförde abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanzierten Unterhaltungskosten
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforst angestellten Personen, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; gegebenenfalls amtsärztliches Zeugnis erforderlich
  • Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte und nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
  • Bis zu einem Monat in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen gehaltene Hunde
  • Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten (§ 7)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
  • 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: Steuer für zwei Hunde, weitere weniger als sechs Monate im Besitz befindliche Hunde steuerfrei
  • Zwingersteuer für eingetragene Zuchten mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin: halber Satz je Zuchthund, insgesamt höchstens die Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Eckernförde im Vergleich

Eckernförde entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Eckernförde Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eckernförde Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eckernförde–120 €240 €
Schleswig 18 km 120 € 320 €
Rendsburg 22 km 100 € 250 €
Kiel 26 km 150 € 375 €
Flensburg 43 km 132 € 312 €
Neumünster 46 km 130 € 278 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eckernförde

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eckernförde für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eckernförde 240 € im Jahr: 120 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Eckernförde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eckernförde 960 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Eckernförde anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eckernförde innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Eckernförde fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eckernförde nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.; Restbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 12.12.2025, Beschluss vom 11.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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