Hundesteuer Lübeck 2026

In Lübeck kostet der erste Hund 156 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 684 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund156 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen312 €pro Jahr
Gefährlicher Hund684 €pro Jahr

Steuersätze in Lübeck

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund156 €
Zweiter Hund156 €
Jeder weitere Hund156 €
Gefährlicher Hund684 €

Zusammen kosten zwei Hunde 312 €, drei Hunde 468 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 4 Abs. 2 und 3: Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG SH) festgestellt wurde; keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung für gefährliche Hunde

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Gebrauchshunde von Forstbeamt:innen, Privatforstbediensteten, Jagdaufseher:innen und Landschaftswart:innen bei erwerbsmäßiger Ausübung
  • Herdengebrauchshunde bei erwerbsmäßiger Ausübung
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten mit Prüfung (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen GL, BL oder H), je Haushalt ein Hund
  • Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung
  • Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Lübeck: 36 Monate ab Anschaffung, einmalig für einen Hund pro Haushalt
  • Hunde in ausschließlich gewerbsmäßig betriebener Hundezucht
  • Anerkannte Assistenzhunde nach §§ 12e ff. BGG
  • Steuerfrei: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lübeck aufhalten, für nachweislich anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (nicht für gefährliche Hunde)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Lübeck anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Lübeck abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: Vorauszahlung zum 1. Juli des Kalenderjahres, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
Sachkunde
Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Schleswig-Holstein

Lübeck im Vergleich

Lübeck liegt 25 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lübeck Platz 185 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lübeck–156 €312 €
Norderstedt 49 km 105 € 255 €
Neumünster 51 km 130 € 278 €
Schwerin 55 km 108 € 308 €
Hamburg 57 km 90 € 180 €
Kiel 62 km 150 € 375 €
Median Schleswig-Holstein–131 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 (nicht amtliche Zusammenfassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. Juni 2026
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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