Hundesteuer Lübeck 2026
In Lübeck kostet der erste Hund 156 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 684 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Lübeck
| Erster Hund | 156 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | 684 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 312 €, drei Hunde 468 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 4 Abs. 2 und 3: Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG SH) festgestellt wurde; keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung für gefährliche Hunde
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Gebrauchshunde von Forstbeamt:innen, Privatforstbediensteten, Jagdaufseher:innen und Landschaftswart:innen bei erwerbsmäßiger Ausübung
- Herdengebrauchshunde bei erwerbsmäßiger Ausübung
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten mit Prüfung (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen GL, BL oder H), je Haushalt ein Hund
- Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung
- Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Lübeck: 36 Monate ab Anschaffung, einmalig für einen Hund pro Haushalt
- Hunde in ausschließlich gewerbsmäßig betriebener Hundezucht
- Anerkannte Assistenzhunde nach §§ 12e ff. BGG
- Steuerfrei: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lübeck aufhalten, für nachweislich anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (nicht für gefährliche Hunde)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Lübeck anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Lübeck abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: Vorauszahlung zum 1. Juli des Kalenderjahres, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Lübeck im Vergleich
Lübeck liegt 25 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lübeck Platz 185 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lübeck | – | 156 € | 312 € |
| Norderstedt | 49 km | 105 € | 255 € |
| Neumünster | 51 km | 130 € | 278 € |
| Schwerin | 55 km | 108 € | 308 € |
| Hamburg | 57 km | 90 € | 180 € |
| Kiel | 62 km | 150 € | 375 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 131 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 (nicht amtliche Zusammenfassung)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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