Hundesteuer Ratzeburg 2026
Stand: Satzung vom 11. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Ratzeburg kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 912 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für den ersten Hund aus einer Tierschutzeinrichtung kann eine Steuerbefreiung für zwei Jahre beantragt werden.
Steuersätze in Ratzeburg
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | 912 € |
Als gefährlich gilt: Von der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 7 HundeG Schleswig-Holstein als gefährlich eingestufte Hunde (§ 4 Abs. 2 der Satzung); jeder weitere gefährliche Hund 1.212 € jährlich; keine Ermäßigung oder Steuerbefreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ratzeburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 3 Hunde | 468 € | 4.680 € |
| 1 gefährlicher Hund | 912 € | 9.120 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ratzeburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ratzeburg an. Hund in Ratzeburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Ratzeburg gilt:
- Hunde aus Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen: 2 Jahre befreit, nur für den ersten Hund im Haushalt und mit Übernahmenachweis
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei gemeinsamer Anforderung mit anderen Abgaben kann ein abweichender Fälligkeitstermin bestimmt werden.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ratzeburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Ratzeburg
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 144 € | 156 € | 912 € |
| 1.1.2021 bis 31.12.2025[2] | 132 € | 144 € | 900 € |
- Hundesteuersatzung der Stadt Ratzeburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch III. Änderungssatzung vom 11.12.2025
- II. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Ratzeburg vom 15.12.2020
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Blindenführhunde
- Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen, gegebenenfalls mit amtsärztlichem Zeugnis
- Hunde aus Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen: 2 Jahre befreit, nur für den ersten Hund im Haushalt und mit Übernahmenachweis
- Aufenthalt bis 2 Monate: mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
- Selbstgezogene Hunde im anerkannten Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten
- Pflege, Verwahrung, Probe oder Anlernen für höchstens 1 Monat
Ermäßigt wird
- Ermäßigter Satz nach § 4 Abs. 1 Buchst. d: 78 € jährlich auf Antrag für die Fälle des § 5 Abs. 1; dort weiterhin Halbierung genannt
- Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
- Abgerichtete Hunde für die Berufsarbeit von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
- Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfungszeugnis höchstens 2 Jahre alt
- Jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Angemeldeter gewerblicher Hundehandel: erster und zweiter Hund steuerpflichtig, weitere Hunde bei Besitz unter 6 Monaten steuerfrei
- Zwingersteuer bei anerkannter Zuchtbuchführung: je Zuchthund die Hälfte der Steuer nach § 4 Abs. 1, höchstens die Steuer für einen ersten oder zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ratzeburg im Vergleich
Ratzeburg liegt 24 € über dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Ratzeburg Platz 30 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ratzeburg Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ratzeburg | – | 144 € | 300 € |
| Lübeck | 20 km | 156 € | 312 € |
| Stockelsdorf | 23 km | 78 € | 234 € |
| Bad Schwartau | 25 km | 120 € | 264 € |
| Bad Oldesloe | 29 km | 120 € | 270 € |
| Schwarzenbek | 29 km | 120 € | 292 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ratzeburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ratzeburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ratzeburg 300 € im Jahr: 144 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ratzeburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ratzeburg 912 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ratzeburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ratzeburg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Ratzeburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ratzeburg gilt: Hunde aus Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen: 2 Jahre befreit, nur für den ersten Hund im Haushalt und mit Übernahmenachweis.
Wann ist die Hundesteuer in Ratzeburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ratzeburg nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei gemeinsamer Anforderung mit anderen Abgaben kann ein abweichender Fälligkeitstermin bestimmt werden.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Ratzeburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch III. Änderungssatzung vom 11.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden