Hundesteuer Ratzeburg 2026

In Ratzeburg kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 912 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für den ersten Hund aus einer Tierschutzeinrichtung kann eine Steuerbefreiung für zwei Jahre beantragt werden.

Erster Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr
Gefährlicher Hund912 €pro Jahr

Steuersätze in Ratzeburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund144 €
Zweiter Hund156 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund912 €

Als gefährlich gilt: Von der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 7 HundeG Schleswig-Holstein als gefährlich eingestufte Hunde (§ 4 Abs. 2 der Satzung); jeder weitere gefährliche Hund 1.212 € jährlich; keine Ermäßigung oder Steuerbefreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ratzeburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 300 € 3.000 €
3 Hunde 468 € 4.680 €
1 gefährlicher Hund 912 € 9.120 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ratzeburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ratzeburg an. Hund in Ratzeburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Ratzeburg gilt:
    • Hunde aus Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen: 2 Jahre befreit, nur für den ersten Hund im Haushalt und mit Übernahmenachweis
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei gemeinsamer Anforderung mit anderen Abgaben kann ein abweichender Fälligkeitstermin bestimmt werden.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ratzeburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Ratzeburg

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 144 € 156 € 912 €
1.1.2021 bis 31.12.2025[2] 132 € 144 € 900 €
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Ratzeburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch III. Änderungssatzung vom 11.12.2025
  2. II. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Ratzeburg vom 15.12.2020

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Blindenführhunde
  • Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen, gegebenenfalls mit amtsärztlichem Zeugnis
  • Hunde aus Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen: 2 Jahre befreit, nur für den ersten Hund im Haushalt und mit Übernahmenachweis
  • Aufenthalt bis 2 Monate: mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
  • Selbstgezogene Hunde im anerkannten Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten
  • Pflege, Verwahrung, Probe oder Anlernen für höchstens 1 Monat

Ermäßigt wird

  • Ermäßigter Satz nach § 4 Abs. 1 Buchst. d: 78 € jährlich auf Antrag für die Fälle des § 5 Abs. 1; dort weiterhin Halbierung genannt
  • Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
  • Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
  • Abgerichtete Hunde für die Berufsarbeit von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfungszeugnis höchstens 2 Jahre alt
  • Jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Angemeldeter gewerblicher Hundehandel: erster und zweiter Hund steuerpflichtig, weitere Hunde bei Besitz unter 6 Monaten steuerfrei
  • Zwingersteuer bei anerkannter Zuchtbuchführung: je Zuchthund die Hälfte der Steuer nach § 4 Abs. 1, höchstens die Steuer für einen ersten oder zweiten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Ratzeburg im Vergleich

Ratzeburg liegt 24 € über dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Ratzeburg Platz 30 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ratzeburg Platz 660 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ratzeburg–144 €300 €
Lübeck 20 km 156 € 312 €
Stockelsdorf 23 km 78 € 234 €
Bad Schwartau 25 km 120 € 264 €
Bad Oldesloe 29 km 120 € 270 €
Schwarzenbek 29 km 120 € 292 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ratzeburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ratzeburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ratzeburg 300 € im Jahr: 144 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ratzeburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ratzeburg 912 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ratzeburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ratzeburg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Ratzeburg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Ratzeburg gilt: Hunde aus Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen: 2 Jahre befreit, nur für den ersten Hund im Haushalt und mit Übernahmenachweis.

Wann ist die Hundesteuer in Ratzeburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ratzeburg nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei gemeinsamer Anforderung mit anderen Abgaben kann ein abweichender Fälligkeitstermin bestimmt werden.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Ratzeburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch III. Änderungssatzung vom 11.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden