Hundesteuer Schwarzenbek 2026

In Schwarzenbek kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 172 €. Für einen gefährlichen Hund werden 320 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2019.

Seit April 2022 sind keine Hundesteuermarken mehr vorgeschrieben.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen292 €pro Jahr
Gefährlicher Hund320 €pro Jahr

Steuersätze in Schwarzenbek

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2019
Erster Hund120 €
Zweiter Hund172 €
Jeder weitere Hund220 €
Gefährlicher Hund320 €

Als gefährlich gilt: Behördlich als gefährlich festgestellte Hunde nach § 7 Abs. 1 HundeG Schleswig-Holstein sowie entsprechende Feststellungen anderer Bundesländer; erster gefährlicher Hund 320 €, jeder weitere 600 € jährlich, gesonderte Zählung; keine Ermäßigung, Befreiung oder Steuerfreiheit

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwarzenbek?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 292 € 2.920 €
3 Hunde 512 € 5.120 €
1 gefährlicher Hund 320 € 3.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwarzenbek: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage; bei Zuzug beginnt die Frist nach Ablauf eines Monats; neugeborene Hunde ab Vollendung des dritten Lebensmonats bei der Stadt Schwarzenbek an. Hund in Schwarzenbek anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Schwarzenbek gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schwarzenbek gilt:
    • Erster Hund unmittelbar aus dem Schwarzenbeker Tierheim: ein Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Steuern und Vorauszahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwarzenbek abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-, Therapie-, Besuchs- oder Rettungshunde im Einsatz von Hilfsorganisationen (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt)
  • Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde in Einrichtungen eingetragener Tierschutz- und ähnlicher Vereine
  • Unentbehrliche Hilfshunde für blinde, taube oder hilflose Personen mit Merkzeichen H, Bl, TBl oder Gl
  • Erster Hund unmittelbar aus dem Schwarzenbeker Tierheim: ein Jahr befreit
  • Selbstgezogene Hunde bis einschließlich sechs Monate beim Züchter unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Buchst. b
  • Aufenthalt bis zwei Monate mit bei Ankunft vorhandenen, nachweislich andernorts in Deutschland versteuerten Hunden
  • Pflege, Verwahrung, Probe oder Anlernen bis einen Monat; darüber hinaus bei nachgewiesener Versteuerung oder Befreiung in einer anderen deutschen Gemeinde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde für Gebäude mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für mindestens zwei rassereine Zuchthunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Eintragung von Züchter und Zuchttieren in ein anerkanntes Zucht- oder Stammbuch
  • Angemeldeter gewerblicher Hundehandel: Besteuerung nur zweier Hunde zum ersten und zweiten Satz; weitere Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Schwarzenbek im Vergleich

Schwarzenbek entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Schwarzenbek Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schwarzenbek Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwarzenbek–120 €292 €
Geesthacht 10 km 120 € 280 €
Reinbek 15 km 120 € 320 €
Winsen (Luhe) 24 km 24 € 72 €
Ahrensburg 25 km 120 € 260 €
Lüneburg 29 km 108 € 270 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwarzenbek

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwarzenbek für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwarzenbek 292 € im Jahr: 120 € für den ersten und 172 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwarzenbek einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwarzenbek 320 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwarzenbek anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwarzenbek innerhalb von 14 Tage; bei Zuzug beginnt die Frist nach Ablauf eines Monats; neugeborene Hunde ab Vollendung des dritten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwarzenbek befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwarzenbek gilt: Erster Hund unmittelbar aus dem Schwarzenbeker Tierheim: ein Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Schwarzenbek fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwarzenbek nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Steuern und Vorauszahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Schwarzenbek über die Erhebung einer Hundesteuer vom 05.04.2022 (Beschluss vom 31.03.2022, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. April 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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