Hundesteuer Lüneburg 2026
In Lüneburg kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 162 €. Für einen gefährlichen Hund werden 690 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2023.
Hunde aus dem Lüneburger Tierheim sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Lüneburg
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 162 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 690 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 270 €, drei Hunde 486 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 d, Abs. 2: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG durch die Fachbehörde festgestellt wurde; 690 € je gefährlichem Hund (ab dem Folgemonat der Feststellung); keine Steuerbefreiung
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
- Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und staatlichen/kommunalen Stellen (auch nach Dienstende)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einrichtungen
- Hunde in Tierschutzvereinsanstalten und in Pflegestellen des Tierschutzvereins
- Blindenführhunde
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen BL, GL, H)
- Hunde aus dem Lüneburger Tierheim: 1 Jahr befreit
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt anmelden.
- Hund in Lüneburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Lüneburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Lüneburg im Vergleich
Lüneburg entspricht genau dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Lüneburg Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lüneburg | – | 108 € | 270 € |
| Hamburg | 43 km | 90 € | 180 € |
| Norderstedt | 58 km | 105 € | 255 € |
| Lübeck | 71 km | 156 € | 312 € |
| Celle | 73 km | 78 € | 198 € |
| Elmshorn | 75 km | 120 € | 252 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Hansestadt Lüneburg über Erhebung von Hundesteuer vom 25.11.1976 in der Fassung der fünften Änderungssatzung vom 01.06.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Juni 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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