Hundesteuer Winsen (Luhe) 2026

In Winsen (Luhe) kostet der erste Hund 24 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 48 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Erster Hund24 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen72 €pro Jahr

Steuersätze in Winsen (Luhe)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund24 €
Zweiter Hund48 €
Jeder weitere Hund60 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Winsen (Luhe)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 24 € 240 €
2 Hunde 72 € 720 €
3 Hunde 132 € 1.320 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Winsen (Luhe): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Winsen (Luhe) an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Winsen (Luhe)
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 24 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zur Hilfe und zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (insbesondere Merkzeichen Gl, Bl, aG oder H)
  • Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst oder zur Betreuung von Menschen in Einrichtungen, bei nachgewiesener Ausbildung und Eignung
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Winsen (Luhe) im Vergleich

Winsen (Luhe) liegt 60 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Winsen (Luhe) auf Platz 1 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Winsen (Luhe) auf Platz 1 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Winsen (Luhe)–24 €72 €
Seevetal 12 km 48 € 132 €
Geesthacht 13 km 120 € 280 €
Reinbek 17 km 120 € 320 €
Lüneburg 18 km 108 € 270 €
Buchholz in der Nordheide 22 km 80 € 230 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Winsen (Luhe)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Winsen (Luhe) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Winsen (Luhe) 72 € im Jahr: 24 € für den ersten und 48 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Winsen (Luhe) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Winsen (Luhe) gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Winsen (Luhe) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Winsen (Luhe) innerhalb von 1 Woche anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Winsen (Luhe) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Winsen (Luhe) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Winsen (Luhe) vom 17.07.2014 mit 1. Änderung vom 18.12.2018 (in Kraft seit 01.01.2019)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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