Hundesteuer Seevetal 2026

In Seevetal kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Für Hunde aus einem Tierheim, mit dem die Gemeinde einen Fundtiervertrag hat, gilt auf Antrag ein Jahr lang der halbe Steuersatz.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen132 €pro Jahr

Steuersätze in Seevetal

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2011
Erster Hund48 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Seevetal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 132 € 1.320 €
3 Hunde 252 € 2.520 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Seevetal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Seevetal an. Hund in Seevetal anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Seevetal
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1.7.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Seevetal abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (insbesondere Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen und Hunde im öffentlichen Interesse, auch nach Dienstende
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Seevetal aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für 1 Jahr für Hunde aus einem Tierheim, mit dem die Gemeinde einen Fundtiervertrag hat
  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung
  • Zwingersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate im Zwinger steuerfrei

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Seevetal im Vergleich

Seevetal liegt 36 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Seevetal Platz 5 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Seevetal Platz 16 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Seevetal–48 €132 €
Buchholz in der Nordheide 12 km 80 € 230 €
Winsen (Luhe) 12 km 24 € 72 €
Hamburg 19 km 90 € 180 €
Reinbek 21 km 120 € 320 €
Geesthacht 23 km 120 € 280 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Seevetal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Seevetal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Seevetal 132 € im Jahr: 48 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Seevetal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Seevetal gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Seevetal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Seevetal innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Seevetal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Seevetal nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1.7.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Seevetal vom 19.12.2002, Lesefassung der 2. Änderung vom 14.12.2010 (in Kraft seit 01.01.2011)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2010
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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