Hundesteuer Bargteheide 2026
Stand: Satzung vom 9. April 2021, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bargteheide kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Für jeden weiteren gefährlichen Hund beträgt die Steuer 1.500 € jährlich.
Steuersätze in Bargteheide
| Erster Hund | 110 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | 1.200 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 2 der Satzung in Verbindung mit dem HundeG Schleswig-Holstein; erster gefährlicher Hund 1.200 € jährlich, jeder weitere 1.500 €; keine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nach § 7
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bargteheide?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 110 € | 1.100 € |
| 2 Hunde | 290 € | 2.900 € |
| 3 Hunde | 490 € | 4.900 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.200 € | 12.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bargteheide: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 3 Wochen; bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen nach Ablauf eines Monats bei der Stadt Bargteheide an. Hund in Bargteheide anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bargteheide
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; nach Vereinbarung jährlich zum 1. Juli; bei Entstehung im laufenden Kalendervierteljahr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bargteheide abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanzierten Unterhaltungskosten
- Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, berufstätigen Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten sowie eingesetzte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungsergebnis höchstens 2 Jahre alt)
- Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, gegebenenfalls mit amtsärztlichem Zeugnis
- Aufenthalt bis 2 Monate: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert werden
- Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen für höchstens 1 Monat
Ermäßigt wird
- 50 % für benötigte Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter, die im Wachdienst benötigt werden
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: Steuer für den ersten und zweiten Hund; weitere Hunde bei Besitzdauer unter 6 Monaten steuerfrei
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bargteheide im Vergleich
Bargteheide liegt 10 € unter dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Bargteheide auf Platz 7 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bargteheide Platz 527 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bargteheide | – | 110 € | 290 € |
| Ahrensburg | 6 km | 120 € | 260 € |
| Bad Oldesloe | 12 km | 120 € | 270 € |
| Norderstedt | 18 km | 105 € | 255 € |
| Henstedt-Ulzburg | 20 km | 72 € | 168 € |
| Bad Segeberg | 23 km | 144 € | 309 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bargteheide
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bargteheide für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bargteheide 290 € im Jahr: 110 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bargteheide einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bargteheide 1.200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bargteheide anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bargteheide innerhalb von 3 Wochen; bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen nach Ablauf eines Monats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bargteheide fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bargteheide nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; nach Vereinbarung jährlich zum 1. Juli; bei Entstehung im laufenden Kalendervierteljahr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Bargteheide über die Erhebung einer Hundesteuer vom 09.04.2021 (Beschluss vom 25.03.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. April 2021
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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