Hundesteuer Norderstedt 2026
In Norderstedt kostet der erste Hund 105 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Hunde aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg sind in den ersten zwölf Monaten steuerfrei.
Steuersätze in Norderstedt
| Erster Hund | 105 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 185 € |
| Gefährlicher Hund | 750 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 255 €, drei Hunde 440 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2, § 3: Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 7 HundeG S-H durch die zuständige Behörde festgestellt wurde (Biss, gefährliches Verhalten); 750 € je gefährlichem Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Forstbediensteten und Berufsjägern (erforderliche Anzahl)
- Blindenführhunde
- ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, Gl, B, aG, H)
- Herdengebrauchshunde
- Hunde aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg: erste 12 Monate befreit
- Hunde von Tierschutzvereinen
- Pflegestellenhunde des Tierheims Henstedt-Ulzburg
- geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
Ermäßigt wird
- 50 % für bis zu zwei Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- 50 % für Inhaber eines Sozialpasses
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Norderstedt anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Norderstedt abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 1. Juli
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Norderstedt im Vergleich
Norderstedt liegt 26 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Norderstedt Platz 88 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Norderstedt | – | 105 € | 255 € |
| Hamburg | 17 km | 90 € | 180 € |
| Elmshorn | 23 km | 120 € | 252 € |
| Neumünster | 40 km | 130 € | 278 € |
| Lübeck | 49 km | 156 € | 312 € |
| Lüneburg | 58 km | 108 € | 270 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 131 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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