Hundesteuer Norderstedt 2026

In Norderstedt kostet der erste Hund 105 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg sind in den ersten zwölf Monaten steuerfrei.

Erster Hund105 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen255 €pro Jahr
Gefährlicher Hund750 €pro Jahr

Steuersätze in Norderstedt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund105 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund185 €
Gefährlicher Hund750 €

Zusammen kosten zwei Hunde 255 €, drei Hunde 440 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2, § 3: Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 7 HundeG S-H durch die zuständige Behörde festgestellt wurde (Biss, gefährliches Verhalten); 750 € je gefährlichem Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Forstbediensteten und Berufsjägern (erforderliche Anzahl)
  • Blindenführhunde
  • ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, Gl, B, aG, H)
  • Herdengebrauchshunde
  • Hunde aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg: erste 12 Monate befreit
  • Hunde von Tierschutzvereinen
  • Pflegestellenhunde des Tierheims Henstedt-Ulzburg
  • geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde
  • Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund

Ermäßigt wird

  • 50 % für bis zu zwei Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
  • 50 % für Inhaber eines Sozialpasses
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

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Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
Sachkunde
Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Schleswig-Holstein

Norderstedt im Vergleich

Norderstedt liegt 26 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Norderstedt Platz 88 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Norderstedt–105 €255 €
Hamburg 17 km 90 € 180 €
Elmshorn 23 km 120 € 252 €
Neumünster 40 km 130 € 278 €
Lübeck 49 km 156 € 312 €
Lüneburg 58 km 108 € 270 €
Median Schleswig-Holstein–131 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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