Hundesteuer Pinneberg 2026
Stand: Satzung vom 5. November 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Pinneberg kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 690 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde vom Tierschutzverein Elmshorn sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Pinneberg
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 690 € |
Als gefährlich gilt: § 5: Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 7 HundeG S-H durch die zuständige Behörde festgestellt wurde (Biss, gefährliches Verhalten), auch Feststellungen anderer Bundesländer; 690 € für den ersten, 900 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pinneberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 564 € | 5.640 € |
| 1 gefährlicher Hund | 690 € | 6.900 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Pinneberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Pinneberg an. Hund in Pinneberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pinneberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07. (Antrag bis 30. September des Vorjahres).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pinneberg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Jagdaufsichtskräften und Feldschutzkräften (erforderliche Anzahl, Prüfung nötig)
- Herdengebrauchshunde (erforderliche Anzahl)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (Prüfung nötig)
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Anerkannte Assistenzhunde mit bestandener Assistenzhund-Team-Prüfung (nur als Ersthund)
- Erste Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
- Abgerichtete Hunde für artistische oder schaustellerische Berufsarbeit
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und anderswo versteuern
- Hunde vom Tierschutzverein Elmshorn und Umgebung e.V.: ein Jahr befreit
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Wachhunde auf Binnenschiffen und Hunde von Bewachungsunternehmen im Wachdienst
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für zertifizierte Therapiehunde im sozialen oder therapeutischen Einsatz
- 50 % für den ersten Hund bei Einkommen unter der Grenze des § 85 SGB XII (jeweils für ein Jahr)
- Züchter: halbe Steuer, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund; Händler: nur erster und zweiter Hund
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Pinneberg im Vergleich
Pinneberg liegt 24 € über dem Median der 14 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Pinneberg auf Platz 12 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Pinneberg Platz 454 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Pinneberg | – | 144 € | 324 € |
| Wedel | 11 km | 120 € | 240 € |
| Elmshorn | 14 km | 120 € | 252 € |
| Norderstedt | 14 km | 105 € | 255 € |
| Hamburg | 18 km | 90 € | 180 € |
| Henstedt-Ulzburg | 19 km | 72 € | 168 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pinneberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pinneberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Pinneberg 324 € im Jahr: 144 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Pinneberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pinneberg 690 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Pinneberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Pinneberg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Pinneberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Pinneberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07. (Antrag bis 30. September des Vorjahres).
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Pinneberg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung 2025) vom 05.11.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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