Hundesteuer Elmshorn 2026

In Elmshorn kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund540 €pro Jahr

Steuersätze in Elmshorn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund540 €

Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 402 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 2: Hunde, die nach § 7 Hundegesetz Schleswig-Holstein von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden; 540 € je gefährlichem Hund ab dem Monat nach der Einstufung

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe schwerbehinderter Personen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
  • Herdengebrauchshunde
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten
  • geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfung nicht älter als zwei Jahre)
  • Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
  • vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 200 m vom Ortsteil
  • 50 % für Hunde des Bewachungsgewerbes
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Hundehändler: zwei Hunde zum Satz für ersten und zweiten Hund, weitere unter sechs Monaten Besitzdauer steuerfrei
  • Zwingersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens Steuer für ersten und zweiten Hund

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Elmshorn anmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: Vorauszahlung jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
Sachkunde
Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Schleswig-Holstein

Elmshorn im Vergleich

Elmshorn liegt 11 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (131 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Elmshorn Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Elmshorn–120 €252 €
Norderstedt 23 km 105 € 255 €
Hamburg 32 km 90 € 180 €
Neumünster 41 km 130 € 278 €
Cuxhaven 64 km 96 € 240 €
Lübeck 69 km 156 € 312 €
Median Schleswig-Holstein–131 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung einer Hundesteuer (HundStS) vom 15.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.