Hundesteuer Uetersen 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Uetersen kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 170 €. Für einen gefährlichen Hund werden 440 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Uetersen
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 170 € |
| Jeder weitere Hund | 220 € |
| Gefährlicher Hund | 440 € |
Als gefährlich gilt: Von der Ordnungsbehörde nach § 7 Abs. 1 HundeG Schleswig-Holstein als gefährlich eingestufte Hunde; erster Hund 440 €, zweiter Hund 550 €, jeder weitere Hund 650 € jährlich; keine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder Zwingersteuer
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Uetersen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 290 € | 2.900 € |
| 3 Hunde | 510 € | 5.100 € |
| 1 gefährlicher Hund | 440 € | 4.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Uetersen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Uetersen an. Hund in Uetersen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Uetersen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Vierteljahr anteilig innerhalb von 4 Wochen, frühestens zum regulären Termin.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Uetersen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl mit anerkannter Prüfung
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit anerkannter Prüfung
- Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- In Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Blindenführhunde mit anerkannter Prüfung
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Ausgebildete und eingesetzte Therapiehunde mit anerkannter Prüfung und jährlichem Einsatznachweis
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten
- Bei angemeldetem gewerbsmäßigem Hundehandel: weitere Hunde neben dem ersten und zweiten Hund, die weniger als sechs Monate im Besitz sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten für mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
- Hunde in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen für höchstens einen Monat
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde für Gebäude mit mehr als 100 m Luftlinie Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit anerkannter Prüfung; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Zwingersteuer für eingetragene Zuchten: je Zuchthund die Hälfte des Satzes nach § 4 Abs. 1, insgesamt höchstens die Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Uetersen im Vergleich
Uetersen entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Uetersen Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Uetersen Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Uetersen | – | 120 € | 290 € |
| Tornesch | 4 km | 120 € | 270 € |
| Elmshorn | 8 km | 120 € | 252 € |
| Pinneberg | 9 km | 144 € | 324 € |
| Wedel | 11 km | 120 € | 240 € |
| Barmstedt | 14 km | 120 € | 360 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Uetersen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Uetersen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Uetersen 290 € im Jahr: 120 € für den ersten und 170 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Uetersen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Uetersen 440 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Uetersen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Uetersen innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Uetersen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Uetersen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Vierteljahr anteilig innerhalb von 4 Wochen, frühestens zum regulären Termin.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Uetersen vom 16.12.2020 mit 1. Nachtragssatzung vom 15.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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