Hundesteuer Barmstedt 2026
Stand: Satzung vom 3. Juli 2017, geprüft am 4. Oktober 2026
In Barmstedt kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 960 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.
Steuersätze in Barmstedt
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 360 € |
| Gefährlicher Hund | 960 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4a Abs. 2 und 3 der Satzung: behördlich als gefährlich eingestufte Hunde nach § 7 HundeG Schleswig-Holstein sowie Hunde mit übermäßiger Kampfbereitschaft oder vergleichbaren gefährdenden Eigenschaften, Beißvorfällen, wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Tieren; Entscheidung durch die örtliche Ordnungsbehörde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Barmstedt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 3 Hunde | 720 € | 7.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 960 € | 9.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Barmstedt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Barmstedt an. Hund in Barmstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Barmstedt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Barmstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Blindenführhunde
- Hunde, die für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, gegebenenfalls mit ärztlichem Zeugnis
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten für bei Ankunft vorhandene und nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde für Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit anerkannter Prüfung, Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Angemeldeter gewerblicher Hundehandel: Besteuerung von zwei Hunden zum ersten und zweiten Satz; weitere Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei
- Zwingersteuer für eingetragene Zucht: halbe Steuer je Zuchthund, insgesamt höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund; selbstgezogene Hunde im Zwinger bis sechs Monate steuerfrei
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Barmstedt im Vergleich
Barmstedt entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Barmstedt Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Barmstedt Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Barmstedt | – | 120 € | 360 € |
| Elmshorn | 8 km | 120 € | 252 € |
| Tornesch | 11 km | 120 € | 270 € |
| Kaltenkirchen | 14 km | 84 € | 180 € |
| Uetersen | 14 km | 120 € | 290 € |
| Henstedt-Ulzburg | 14 km | 72 € | 168 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Barmstedt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Barmstedt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Barmstedt 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Barmstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Barmstedt 960 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Barmstedt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Barmstedt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Barmstedt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Barmstedt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 03.07.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. Juli 2017
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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