Hundesteuer Kaltenkirchen 2026
Stand: Satzung vom 17. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Kaltenkirchen kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Mit der Kaltenkirchen-Card ist der erste Hund auf Antrag steuerfrei.
Steuersätze in Kaltenkirchen
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 108 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kaltenkirchen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Kaltenkirchen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Kaltenkirchen an. Hund in Kaltenkirchen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kaltenkirchen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, sofern dieser keine abweichende Fälligkeit bestimmt; Vorauszahlungen nach Vorauszahlungsbescheid.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kaltenkirchen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Gebrauchshunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Blindenführhunde
- Geprüfte, unentbehrliche Behindertenbegleithunde für Personen mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H
- Geprüfte Assistenzhunde als medizinische Signalhunde für chronisch Erkrankte, insbesondere bei Diabetes, Epilepsie oder neurologischen Beeinträchtigungen
- Zertifiziert geprüfte Therapiehunde mit nachgewiesenem sozialem und therapeutischem Einsatz durch entsprechend ausgebildete Personen
- Erster Hund von Inhabern der Kaltenkirchen-Card
- Andernorts in Deutschland nachweislich versteuerte Hunde bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu zwei Monaten
- Hunde in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen für höchstens einen Monat
- Selbstgezogene Hunde bis zum Alter von sechs Monaten bei Zwingerbesteuerung
Ermäßigt wird
- 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten und berufsmäßige Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- 50 % für Hunde von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
- Angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehandel: Besteuerung von zwei Hunden zum ersten und zweiten Satz; weitere Hunde bei Besitz unter sechs Monaten steuerfrei
- Zwingersteuer für eingetragene Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter einer zuchtfähigen Hündin: halber Satz je Zuchthund, höchstens die Steuer für einen ersten und einen zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Kaltenkirchen im Vergleich
Kaltenkirchen liegt 36 € unter dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Kaltenkirchen auf Platz 4 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kaltenkirchen Platz 254 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kaltenkirchen | – | 84 € | 180 € |
| Henstedt-Ulzburg | 5 km | 72 € | 168 € |
| Bad Bramstedt | 10 km | 120 € | 240 € |
| Barmstedt | 14 km | 120 € | 360 € |
| Norderstedt | 15 km | 105 € | 255 € |
| Elmshorn | 22 km | 120 € | 252 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kaltenkirchen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kaltenkirchen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Kaltenkirchen 180 € im Jahr: 84 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Kaltenkirchen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Kaltenkirchen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Kaltenkirchen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Kaltenkirchen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Kaltenkirchen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Kaltenkirchen nennt als Fälligkeit: Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, sofern dieser keine abweichende Fälligkeit bestimmt; Vorauszahlungen nach Vorauszahlungsbescheid.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Kaltenkirchen über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.12.2009, Lesefassung mit 3. Nachtragssatzung vom 17.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden