Hundesteuer Bad Bramstedt 2026

In Bad Bramstedt kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Geprüfte und jagdlich eingesetzte Jagdgebrauchshunde erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Bramstedt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund120 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) Schleswig-Holstein als gefährlich festgestellte Hunde; keine Ermäßigung nach § 5 oder Befreiung nach § 6

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Bramstedt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Bramstedt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Bramstedt an. Hund in Bad Bramstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Bramstedt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Kalendervierteljahr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Bramstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
  • Herdengebrauchshunde für die erforderliche Arbeit
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde bei entsprechender Verwendung; Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt
  • Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Blindenführhunde
  • Für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde; gegebenenfalls amtsärztliches Zeugnis
  • Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung bei Verwendung für soziale und therapeutische Zwecke
  • Aufenthalt bis zwei Monate: mitgebrachte, nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte Hunde
  • Hunde bis zu einem Monat in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen

Ermäßigt wird

  • 50 % für notwendige Wachhunde an Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit abgelegter Jagdeignungsprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Bad Bramstedt im Vergleich

Bad Bramstedt entspricht genau dem Median der 35 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Bad Bramstedt Platz 8 von 35 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Bramstedt Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Bramstedt–120 €240 €
Kaltenkirchen 10 km 84 € 180 €
Henstedt-Ulzburg 16 km 72 € 168 €
Barmstedt 16 km 120 € 360 €
Neumünster 18 km 130 € 278 €
Elmshorn 24 km 120 € 252 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Bramstedt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Bramstedt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Bramstedt 240 € im Jahr: 120 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Bramstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Bramstedt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Bramstedt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Bramstedt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Bramstedt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Bramstedt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Kalendervierteljahr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Bramstedt vom 19.11.2013, Lesefassung Stand 12/2023 mit 4. Änderung vom 16.12.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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