Hundesteuer Henstedt-Ulzburg 2026
Stand: Satzung vom 28. Februar 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Henstedt-Ulzburg kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Der erste Hund aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg (Zweckverband Fundtiere Segeberg West) ist 24 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Henstedt-Ulzburg
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: § 4 Abs. 2 und 3: Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach § 7 Abs. 1 HundeG S-H festgestellt hat; 600 € je Hund, keine Ermäßigung oder Befreiung (außer Hunde in Tierschutzeinrichtungen)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Henstedt-Ulzburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Henstedt-Ulzburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Henstedt-Ulzburg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Henstedt-Ulzburg gilt:
- Erster Hund aus dem Tierheim des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West: 24 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (bis 60 € halbjährlich zum 15.02. und 15.08., bis 30 € zum 15.08.); auf Antrag jährlich zum 01. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde im Forstdienst, der bestätigten Jagdaufsicht und von Feldschutzkräften (erforderliche Anzahl)
- Herdengebrauchshunde (erforderliche Anzahl)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde in Anstalten von Tierschutzvereinen
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (GdB mindestens 80)
- Erster Hund aus dem Tierheim des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West: 24 Monate befreit
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo in Deutschland versteuertem Hund
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung im nachgewiesenen Einsatz
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
- Sachkunde
- Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Henstedt-Ulzburg im Vergleich
Henstedt-Ulzburg liegt 48 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Henstedt-Ulzburg auf Platz 1 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Henstedt-Ulzburg Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Henstedt-Ulzburg | – | 72 € | 168 € |
| Norderstedt | 9 km | 105 € | 255 € |
| Pinneberg | 19 km | 144 € | 324 € |
| Ahrensburg | 21 km | 120 € | 260 € |
| Elmshorn | 22 km | 120 € | 252 € |
| Hamburg | 27 km | 90 € | 180 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Henstedt-Ulzburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Henstedt-Ulzburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Henstedt-Ulzburg 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Henstedt-Ulzburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Henstedt-Ulzburg 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Henstedt-Ulzburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Henstedt-Ulzburg innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Henstedt-Ulzburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Henstedt-Ulzburg gilt: Erster Hund aus dem Tierheim des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West: 24 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Henstedt-Ulzburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Henstedt-Ulzburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (bis 60 € halbjährlich zum 15.02. und 15.08., bis 30 € zum 15.08.); auf Antrag jährlich zum 01. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer vom 15.12.2021 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 22.02.2022 und der 2. Nachtragssatzung vom 28.02.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Februar 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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