Hundesteuer Wedel 2026

In Wedel kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

Hunde aus dem Tierheim sind in den ersten sechs Monaten steuerfrei.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr

Steuersätze in Wedel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2014
Erster Hund120 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wedel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wedel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Monaten bei der Stadt Wedel an. Hund in Wedel anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Wedel gilt:
    • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen: erste 6 Monate nach der Anschaffung
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15.05.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wedel abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Herdengebrauchshunde (erforderliche Anzahl)
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen: erste 6 Monate nach der Anschaffung
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und anderswo versteuern

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 300 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Wachhunde auf Binnenschiffen und abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung
  • Inhaber des Wedeler Stadtpasses: Steuer auf drei Viertel ermäßigt für einen Hund (Antrag nach Ablauf des Steuerjahres bis 31.03.)

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Soll-Vorschrift für alle Hunde älter als drei Monate: Halter sollen eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden abschließen (§ 6 HundeG); ein Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Zwingend (Erlaubnisvoraussetzung) nur für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste (seit 01.01.2016; Einstufungen nach dem alten Gefahrhundegesetz 2005, die nur auf der Rasse beruhten, sind zu widerrufen, § 21 Abs. 3). Gefährlichkeit nur im Einzelfall nach Vorfall (Biss, wiederholtes gefahrdrohendes Anspringen, Beißen anderer Tiere, Hetzen/Reißen, § 7 Abs. 1). Dann Erlaubnispflicht (§ 8): 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundeprüfung mit dem Hund, Chip, Haftpflicht (§ 10); Leine max. 2 m und Maulkorb (§ 14), Befreiung vom Maulkorb nach Wesenstest (§§ 13, 14 Abs. 4, außer bei Beißvorfall gegen Menschen); Aufhebung der Einstufung frühestens 2 Jahre nach Rechtskraft und 1 Jahr nach Wesenstest (§ 7 Abs. 4). Zuchtverbot auf Aggressionssteigerung (§ 15). Wesenstest-Einzelheiten: Landesverordnung über den Wesenstest (GefHuGWesTestV SH) vom 26.11.2019, geändert 12.10.2023.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 Abs. 2 HundeG): Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, umfriedete oder begrenzte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Grundstück und Gebäude von Mehrfamilienhäusern, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot u.a. in Kirchen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Badeanstalten/Badestellen, Kinderspielplätze, Liegewiesen (§ 3 Abs. 3). Gefährliche Hunde außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an max. 2 m Leine (§ 14 Abs. 3). Im Wald laut Gemeinde-/Vereinsangaben ganzjährig Leinenpflicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz (nicht im Normtext geprüft). Weitergehende Regeln durch kommunale Verordnungen (§ 19 Abs. 2).
Sachkunde
Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate (§ 5, bußgeldbewehrt § 20 Abs. 1 Nr. 8); außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Halsband mit Halterkennzeichnung (§ 3 Abs. 5). Sachkundeprüfung für normale Hunde freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung vorsehen (§ 4 Abs. 1, 4). Kein zentrales Hunderegister. Gefährliche Hunde: Erlaubnis, Sachkunde, Führungszeugnis, ggf. Wesenstest (§§ 8-14).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Schleswig-Holstein

Wedel im Vergleich

Wedel entspricht genau dem Median der 14 erfassten Städte in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Wedel Platz 4 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wedel Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wedel–120 €240 €
Pinneberg 11 km 144 € 324 €
Buxtehude 12 km 88 € 192 €
Stade 15 km 84 € 228 €
Elmshorn 19 km 120 € 252 €
Hamburg 20 km 90 € 180 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wedel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wedel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wedel 240 € im Jahr: 120 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wedel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Wedel gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Wedel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wedel innerhalb von 2 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Wedel befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wedel gilt: Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen: erste 6 Monate nach der Anschaffung.

Wann ist die Hundesteuer in Wedel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wedel nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15.05.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung einer Hundesteuer vom 03.12.2013
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
3. Dezember 2013
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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