Hundesteuer Stade 2026
Stand: Satzung vom 4. April 2019, geprüft am 1. Oktober 2026
In Stade kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 672 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2019.
Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Stade sind auf Antrag zwei Jahre steuerfrei; ab dem dritten Hund steigt die Steuer mit jedem weiteren Hund um 72 € (3. Hund 216 €, 4. Hund 288 €).
Steuersätze in Stade
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 672 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG von der Fachbehörde festgestellt wurde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Stade?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 228 € | 2.280 € |
| 3 Hunde | 444 € | 4.440 € |
| 1 gefährlicher Hund | 672 € | 6.720 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Stade: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Stade an. Hund in Stade anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Stade gilt:
- Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Stade: 2 Jahre befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Stade abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Unterstützung hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Stade: 2 Jahre befreit
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen und Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Stade aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung
- 50 % für Zuchthunde (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, eingetragener Zwinger); selbstgezogene Welpen bis 3 Monate im Zwinger steuerfrei
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Stade im Vergleich
Stade entspricht genau dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Stade Platz 30 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Stade Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Stade | – | 84 € | 228 € |
| Wedel | 15 km | 120 € | 240 € |
| Buxtehude | 20 km | 88 € | 192 € |
| Elmshorn | 21 km | 120 € | 252 € |
| Pinneberg | 22 km | 144 € | 324 € |
| Hamburg | 35 km | 90 € | 180 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stade
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stade für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Stade 228 € im Jahr: 84 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Stade einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Stade 672 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Stade anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Stade innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Stade befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Stade gilt: Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Stade: 2 Jahre befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Stade fällig?
Die Hundesteuersatzung von Stade nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Hansestadt Stade vom 04.04.2019 (Ratsbeschluss 01.04.2019, in Kraft seit 01.07.2019)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. April 2019
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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