Hundesteuer Buxtehude 2026

In Buxtehude kostet der erste Hund 88 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 104 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund88 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr

Steuersätze in Buxtehude

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund88 €
Zweiter Hund104 €
Jeder weitere Hund119 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Buxtehude?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 88 € 880 €
2 Hunde 192 € 1.920 €
3 Hunde 311 € 3.110 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Buxtehude: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Buxtehude an. Hund in Buxtehude anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Buxtehude
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 88 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Buxtehude abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Assistenzhunde blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, Gl, H oder TBl)
  • Herdengebrauchshunde in der benötigten Anzahl
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung
  • 50 % für Zuchthunde (mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, Zuchtbucheintrag); selbstgezogene Hunde bis 3 Monate im Zwinger steuerfrei
  • 50 % für einen Hund von Empfängern von Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter (SGB XII)
  • 50 % für zertifizierte Therapie-, Schul- oder Besuchshunde im regelmäßigen Einsatz

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Buxtehude im Vergleich

Buxtehude liegt 4 € über dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Buxtehude auf Platz 34 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Buxtehude Platz 189 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Buxtehude–88 €192 €
Wedel 12 km 120 € 240 €
Stade 20 km 84 € 228 €
Buchholz in der Nordheide 20 km 80 € 230 €
Hamburg 21 km 90 € 180 €
Pinneberg 22 km 144 € 324 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Buxtehude

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Buxtehude für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Buxtehude 192 € im Jahr: 88 € für den ersten und 104 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Buxtehude einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Buxtehude gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Buxtehude anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Buxtehude innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Buxtehude fällig?

Die Hundesteuersatzung von Buxtehude nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Hansestadt Buxtehude vom 25.06.2001 in der Fassung der 1. Änderung (Rat 18.06.2024, ausgefertigt 13.11.2024, veröffentlicht 21.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. November 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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