Hundesteuer Harsefeld 2026

In Harsefeld kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 160 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Harsefeld

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund60 €
Zweiter Hund160 €
Jeder weitere Hund250 €
Gefährlicher Hund700 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG festgestellt hat; erhöhter Satz ab dem Ersten des Monats der Feststellung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Harsefeld?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 470 € 4.700 €
1 gefährlicher Hund 700 € 7.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Harsefeld: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Harsefeld an. Hund in Harsefeld anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Harsefeld gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Harsefeld
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung und Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Harsefeld abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhalt ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Harsefeld im Vergleich

Harsefeld liegt 21 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Harsefeld Platz 17 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Harsefeld Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Harsefeld–60 €220 €
Buxtehude 13 km 88 € 192 €
Stade 17 km 84 € 228 €
Wedel 20 km 120 € 240 €
Zeven 23 km 48 € 120 €
Bremervörde 24 km 48 € 132 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Harsefeld

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Harsefeld für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Harsefeld 220 € im Jahr: 60 € für den ersten und 160 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Harsefeld einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Harsefeld 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Harsefeld anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Harsefeld innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Harsefeld fällig?

Die Hundesteuersatzung von Harsefeld nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Heranziehung und Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer im Flecken Harsefeld vom 21.09.2023, in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. September 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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