Hundesteuer Bremervörde 2026
Stand: Satzung vom 19. April 2022, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bremervörde kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. September 2021.
Der dritte Hund kostet 192 € jährlich, jeder folgende Hund jeweils 108 € mehr als der vorherige.
Steuersätze in Bremervörde
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 360 € |
Als gefährlich gilt: Durch die Fachbehörde nach § 7 NHundG als gefährlich eingestufte Hunde (§ 3 Abs. 3 der Satzung); erster gefährlicher Hund 360 €, jeder weitere gefährliche Hund 600 € jährlich; keine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder Zwingersteuer
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bremervörde?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 132 € | 1.320 € |
| 3 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 1 gefährlicher Hund | 360 € | 3.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bremervörde: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft bei der Stadt Bremervörde an. Hund in Bremervörde anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bremervörde
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: Jährlich zum 01.07.; auf Antrag halbjährlich zum 15.02. und 15.08. oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei erstmaliger Heranziehung Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bremervörde abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte oder nachweislich andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerfrei gehaltene Hunde
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit ganz oder überwiegend öffentlich getragenen Unterhaltungskosten sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendete Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
- Zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrliche und ausschließlich dafür verwendete Hunde, insbesondere Blindenführ-, Therapiebegleit- und Signalhunde oder vergleichbar ausgebildete Hunde
- Selbst gezogene Hunde im begünstigten Zwinger bis einschließlich sechs Monate
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden, die mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung; Bescheinigung über die jagdliche Verwendung höchstens zwei Jahre alt
- 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten oder berufsmäßige Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
- Zwingersteuer auf Antrag für eingetragene Zucht mit mindestens zwei rassenreinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin: 50 % der Sätze für den ersten und zweiten Hund, dritte und weitere Hunde steuerfrei; entfällt nach zwei Kalenderjahren ohne Zucht
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bremervörde im Vergleich
Bremervörde liegt 33 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Bremervörde Platz 7 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bremervörde Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bremervörde | – | 48 € | 132 € |
| Zeven | 23 km | 48 € | 120 € |
| Harsefeld | 24 km | 60 € | 220 € |
| Stade | 25 km | 84 € | 228 € |
| Buxtehude | 37 km | 88 € | 192 € |
| Osterholz-Scharmbeck | 37 km | 84 € | 198 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bremervörde
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bremervörde für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bremervörde 132 € im Jahr: 48 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bremervörde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bremervörde 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bremervörde anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bremervörde innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bremervörde fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bremervörde nennt als Fälligkeit: Jährlich zum 01.07.; auf Antrag halbjährlich zum 15.02. und 15.08. oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei erstmaliger Heranziehung Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bremervörde vom 13.07.2021, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 19.04.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. April 2022
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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