Hundesteuer Bremervörde 2026

In Bremervörde kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. September 2021.

Der dritte Hund kostet 192 € jährlich, jeder folgende Hund jeweils 108 € mehr als der vorherige.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen132 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Bremervörde

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. September 2021
Erster Hund48 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Durch die Fachbehörde nach § 7 NHundG als gefährlich eingestufte Hunde (§ 3 Abs. 3 der Satzung); erster gefährlicher Hund 360 €, jeder weitere gefährliche Hund 600 € jährlich; keine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder Zwingersteuer

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bremervörde?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 132 € 1.320 €
3 Hunde 324 € 3.240 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bremervörde: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft bei der Stadt Bremervörde an. Hund in Bremervörde anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bremervörde
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: Jährlich zum 01.07.; auf Antrag halbjährlich zum 15.02. und 15.08. oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei erstmaliger Heranziehung Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bremervörde abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte oder nachweislich andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerfrei gehaltene Hunde
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen mit ganz oder überwiegend öffentlich getragenen Unterhaltungskosten sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendete Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde, die nicht auf die Straße gelassen werden
  • Zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrliche und ausschließlich dafür verwendete Hunde, insbesondere Blindenführ-, Therapiebegleit- und Signalhunde oder vergleichbar ausgebildete Hunde
  • Selbst gezogene Hunde im begünstigten Zwinger bis einschließlich sechs Monate

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden, die mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für im Wachdienst benötigte Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung; Bescheinigung über die jagdliche Verwendung höchstens zwei Jahre alt
  • 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten oder berufsmäßige Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
  • Zwingersteuer auf Antrag für eingetragene Zucht mit mindestens zwei rassenreinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin: 50 % der Sätze für den ersten und zweiten Hund, dritte und weitere Hunde steuerfrei; entfällt nach zwei Kalenderjahren ohne Zucht

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bremervörde im Vergleich

Bremervörde liegt 33 € unter dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Bremervörde Platz 7 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bremervörde Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bremervörde–48 €132 €
Zeven 23 km 48 € 120 €
Harsefeld 24 km 60 € 220 €
Stade 25 km 84 € 228 €
Buxtehude 37 km 88 € 192 €
Osterholz-Scharmbeck 37 km 84 € 198 €
Median Niedersachsen–81 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bremervörde

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bremervörde für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bremervörde 132 € im Jahr: 48 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bremervörde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bremervörde 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bremervörde anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bremervörde innerhalb von 1 Woche nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bremervörde fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bremervörde nennt als Fälligkeit: Jährlich zum 01.07.; auf Antrag halbjährlich zum 15.02. und 15.08. oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei erstmaliger Heranziehung Teilbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bremervörde vom 13.07.2021, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 19.04.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. April 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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