Hundesteuer Osterholz-Scharmbeck 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2011, geprüft am 1. Oktober 2026
In Osterholz-Scharmbeck kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 114 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.
Steuersätze in Osterholz-Scharmbeck
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 114 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Osterholz-Scharmbeck?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 198 € | 1.980 € |
| 3 Hunde | 342 € | 3.420 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Osterholz-Scharmbeck: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Osterholz-Scharmbeck an. Hund in Osterholz-Scharmbeck anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Osterholz-Scharmbeck
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Osterholz-Scharmbeck abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher oder kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Gebrauchshunde von Forstangestellten, beruflich bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Osterholz-Scharmbeck im Vergleich
Osterholz-Scharmbeck entspricht genau dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Osterholz-Scharmbeck Platz 30 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Osterholz-Scharmbeck Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Osterholz-Scharmbeck | – | 84 € | 198 € |
| Bremen | 17 km | 150 € | 300 € |
| Delmenhorst | 23 km | 108 € | 264 € |
| Stuhr | 23 km | 60 € | 140 € |
| Ganderkesee | 27 km | 48 € | 114 € |
| Weyhe | 28 km | 65 € | 165 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Osterholz-Scharmbeck für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Osterholz-Scharmbeck 198 € im Jahr: 84 € für den ersten und 114 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Osterholz-Scharmbeck einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Osterholz-Scharmbeck gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Osterholz-Scharmbeck anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Osterholz-Scharmbeck innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck fällig?
Die Hundesteuersatzung von Osterholz-Scharmbeck nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Osterholz-Scharmbeck vom 12.12.2011 (Rat 08.12.2011, in Kraft seit 01.01.2012) zur Hundesteuersatzung vom 12.12.2002
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2011
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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