Hundesteuer Osterholz-Scharmbeck 2026

In Osterholz-Scharmbeck kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 114 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen198 €pro Jahr

Steuersätze in Osterholz-Scharmbeck

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2012
Erster Hund84 €
Zweiter Hund114 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Osterholz-Scharmbeck?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 198 € 1.980 €
3 Hunde 342 € 3.420 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Osterholz-Scharmbeck: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Osterholz-Scharmbeck an. Hund in Osterholz-Scharmbeck anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Osterholz-Scharmbeck
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Osterholz-Scharmbeck abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher oder kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Gebrauchshunde von Forstangestellten, beruflich bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Osterholz-Scharmbeck im Vergleich

Osterholz-Scharmbeck entspricht genau dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Osterholz-Scharmbeck Platz 30 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Osterholz-Scharmbeck Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Osterholz-Scharmbeck–84 €198 €
Bremen 17 km 150 € 300 €
Delmenhorst 23 km 108 € 264 €
Stuhr 23 km 60 € 140 €
Ganderkesee 27 km 48 € 114 €
Weyhe 28 km 65 € 165 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Osterholz-Scharmbeck für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Osterholz-Scharmbeck 198 € im Jahr: 84 € für den ersten und 114 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Osterholz-Scharmbeck einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Osterholz-Scharmbeck gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Osterholz-Scharmbeck anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Osterholz-Scharmbeck innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Osterholz-Scharmbeck fällig?

Die Hundesteuersatzung von Osterholz-Scharmbeck nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Osterholz-Scharmbeck vom 12.12.2011 (Rat 08.12.2011, in Kraft seit 01.01.2012) zur Hundesteuersatzung vom 12.12.2002
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2011
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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