Hundesteuer Stuhr 2026

In Stuhr kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Stuhr gibt seit 2024 für neue Hunde keine Steuermarke mehr aus, der Hund wird über die Chipnummer erfasst. Hunde aus dem Stuhrer Tierheim Arche Noah sind bis zu drei Jahre steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Stuhr

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund60 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 und 2: 600 € für einen gefährlichen Hund, 800 € für jeden weiteren; Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit nach NHundG sowie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen (Rassehunde nur, wenn sie zum 01.12.2025 noch nicht in Stuhr angemeldet waren)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Stuhr?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 140 € 1.400 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Stuhr: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Stuhr an. Hund in Stuhr anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Stuhr gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Stuhr gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Arche Noah e. V. in Stuhr: bis zu drei Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde von Personen mit Merkzeichen Bl, H, Gl oder TBl
  • Hunde aus dem Tierheim Arche Noah e. V. in Stuhr: bis zu drei Jahre befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Hunde der gelisteten Rassen werden mit bestandener Begleithundeprüfung auf Antrag zum normalen Satz besteuert

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Stuhr im Vergleich

Stuhr liegt 24 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Stuhr Platz 10 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Stuhr Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Stuhr–60 €140 €
Bremen 7 km 150 € 300 €
Weyhe 8 km 65 € 165 €
Delmenhorst 8 km 108 € 264 €
Ganderkesee 14 km 48 € 114 €
Achim 19 km 60 € 156 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stuhr

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stuhr für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Stuhr 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Stuhr einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Stuhr 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Stuhr anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Stuhr innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Stuhr befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Stuhr gilt: Hunde aus dem Tierheim Arche Noah e. V. in Stuhr: bis zu drei Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Stuhr fällig?

Die Hundesteuersatzung von Stuhr nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Stuhr vom 10.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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