Hundesteuer Weyhe 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2013, geprüft am 1. Oktober 2026
In Weyhe kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig.
Steuersätze in Weyhe
| Erster Hund | 65 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 130 € |
| Gefährlicher Hund | 800 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und e: 800 € je gefährlichem Hund; Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit nach NHundG und jedenfalls Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weyhe?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 65 € | 650 € |
| 2 Hunde | 165 € | 1.650 € |
| 3 Hunde | 295 € | 2.950 € |
| 1 gefährlicher Hund | 800 € | 8.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Weyhe: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Weyhe an. Hund in Weyhe anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weyhe
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 65 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Weyhe abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die auf gangbaren Wegen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für einen Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Weyhe im Vergleich
Weyhe liegt 19 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Weyhe auf Platz 18 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weyhe Platz 88 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Weyhe | – | 65 € | 165 € |
| Stuhr | 8 km | 60 € | 140 € |
| Bremen | 11 km | 150 € | 300 € |
| Achim | 13 km | 60 € | 156 € |
| Delmenhorst | 16 km | 108 € | 264 € |
| Ganderkesee | 20 km | 48 € | 114 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weyhe
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weyhe für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Weyhe 165 € im Jahr: 65 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Weyhe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weyhe 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 65 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Weyhe anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Weyhe innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Weyhe fällig?
Die Hundesteuersatzung von Weyhe nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Weyhe, Lesefassung: Neufassung vom 01.10.2010 (in Kraft 01.01.2011), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 18.12.2013 (in Kraft 01.01.2014)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2013
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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