Hundesteuer Weyhe 2026

In Weyhe kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig.

Erster Hund65 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen165 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Weyhe

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund65 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund130 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und e: 800 € je gefährlichem Hund; Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit nach NHundG und jedenfalls Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weyhe?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 65 € 650 €
2 Hunde 165 € 1.650 €
3 Hunde 295 € 2.950 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Weyhe: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Weyhe an. Hund in Weyhe anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weyhe
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 65 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Weyhe abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die auf gangbaren Wegen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für einen Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Weyhe im Vergleich

Weyhe liegt 19 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen steht Weyhe auf Platz 18 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weyhe Platz 88 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Weyhe–65 €165 €
Stuhr 8 km 60 € 140 €
Bremen 11 km 150 € 300 €
Achim 13 km 60 € 156 €
Delmenhorst 16 km 108 € 264 €
Ganderkesee 20 km 48 € 114 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weyhe

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weyhe für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Weyhe 165 € im Jahr: 65 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Weyhe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weyhe 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 65 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Weyhe anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Weyhe innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Weyhe fällig?

Die Hundesteuersatzung von Weyhe nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Weyhe, Lesefassung: Neufassung vom 01.10.2010 (in Kraft 01.01.2011), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 18.12.2013 (in Kraft 01.01.2014)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2013
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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