Hundesteuer Bremen 2026

In Bremen kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr

Steuersätze in Bremen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund150 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 300 €, drei Hunde 450 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Blindenführhunde
  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen benötigt werden
  • Auf Antrag: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Auf Antrag: Hunde anerkannter wissenschaftlicher Institute oder Laboratorien, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Auf Antrag: Rettungshunde mit Prüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate, die für den Bevölkerungsschutz benötigt werden
  • Auf Antrag: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Auf Antrag: Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden
  • Auf Antrag: Hunde aus dem Bremer Tierheim für ein Jahr

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde für Gebäude mit nur einer Wohnung (oder unbewohnt), mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
  • 50 % für Schutzhunde mit Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbandes
  • Zwingersteuer für Züchter: Steuer für zwei Hunde
  • Gewerbsmäßiger Hundehandel: Steuer für zwei Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Bremen anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Bremen abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 15. Januar
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Bremen

Hundehaftpflicht
In Bremen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung, mind. 500.000 € Personen- / 250.000 € Sachschäden (§ 6 Abs. 1 BremHundeG); gilt auch für auswärtige Hunde, die in Bremen geführt werden (§ 6 Abs. 2)
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Diese Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind kraft Gesetzes gefährlich (§ 7 Abs. 3, unwiderlegbar, keine Widerlegung per Wesenstest). Zucht, Vermehrung, Handel, Abgabe und Erwerb verboten (§ 7 Abs. 4, Ausnahme Abgabe durch Tierheime § 7 Abs. 5); Haltung grundsätzlich verboten (§ 8 Abs. 3), nur mit Ausnahmeerlaubnis nach § 10 Abs. 4 (bestandener Wesenstest, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, vor Aufnahme der Haltung) oder in gemeinnützigen Tierheimen (§ 8 Abs. 5). Andere Hunde werden nach Vorfall (Biss, Anspringen, Hetzen etc.) von der Ortspolizeibehörde als gefährlich festgestellt (§ 7 Abs. 1) und brauchen dann eine Erlaubnis (§ 8 Abs. 1, § 10: ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip, Versicherung); Leinen- und Maulkorbzwang außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 14 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht; Leinenpflicht landesweit nur an bestimmten Orten (§ 2 Abs. 2 BremHundeG): Fußgängerzonen, Versammlungen/Volksfeste/Menschenansammlungen, umfriedete Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebiete), Zuwege/Treppenhäuser/Aufzüge/Gemeinschaftsräume von Mehrfamilienhäusern, öffentlich zugängliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel, Sportanlagen und Zelt-/Campingplätze, Friedhöfe, Märkte und Messen. Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen; Liege-/Spielwiesen nur 1.10.–31.3. (§ 2 Abs. 3). Weitere Anleinpflichten aus anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Gefährliche Hunde: Leine und Maulkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 14 Abs. 3).
Sachkunde
Chippflicht für alle Hunde spätestens nach dem 3. Lebensmonat (§ 4) und Registrierung in einem anerkannten Haustierregister (§ 5). Sachkundepflicht (Hundeführerschein) für alle Halter ab 1.7.2026: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Haltungsjahres (§ 3, § 21 Abs. 1); wer den Hund schon vor dem 1.7.2026 hielt, braucht die Sachkunde nur bei festgestellt gefährlichen oder gelisteten Hunden (bis 30.6.2028, § 20 Abs. 1). Ausnahmen u. a. für Tierärzte, Tierpfleger (§ 3 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. S. 312), Fassung vom 24. März 2026 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bremen

Bremen im Vergleich

Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bremen Platz 178 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bremen–150 €300 €
Delmenhorst 12 km 108 € 264 €
Oldenburg (Oldb) 40 km 108 € 240 €
Bremerhaven 54 km 90 € 210 €
Wilhelmshaven 68 km 120 € 300 €
Minden 88 km 102 € 240 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuergesetz (Stadtgemeinde Bremen) in der Fassung vom 17.12.1984, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 29.09.2015 (Brem.GBl. S. 454)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. September 2015
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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