Hundesteuer Braunschweig 2026

In Braunschweig kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 204 €. Für einen gefährlichen Hund werden 804 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Der Satz von 804 € gilt für gefährliche Hunde, die nach dem 31. Dezember 2020 angeschafft wurden; für früher angeschaffte gefährliche Hunde gelten 600 € (erster) bzw. 756 € (jeder weitere).

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen324 €pro Jahr
Gefährlicher Hund804 €pro Jahr

Steuersätze in Braunschweig

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund120 €
Zweiter Hund204 €
Jeder weitere Hund204 €
Gefährlicher Hund804 €

Zusammen kosten zwei Hunde 324 €, drei Hunde 528 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 der Satzung, jedenfalls Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Such-, Spür- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute; Hunde in Anstalten von Tierschutzvereinen; Pflegehunde des Tierheims Braunschweig
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H; nur erster Hund)
  • Hunde, die mindestens 3 Monate im Tierheim des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e.V. waren: 12 Monate ab Anschaffung
  • Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (Hauptwohnsitz in Braunschweig)
  • 50 % für Schutzhunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre) bei nachgewiesenem gesteigertem Schutzbedürfnis
  • Billigkeitsmaßnahme: Steuer für den ersten Hund aus sozialen Gründen auf Antrag auf die Hälfte, in der Regel für 12 Monate
  • Gefährlicher Hund aus dem Tierheim Braunschweig: nach Ablauf der Befreiung normaler Satz
  • Keine Ermäßigung nach § 5 Abs. 1 für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Braunschweig anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Braunschweig abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag halbjährlich (1.4./1.10.), vierteljährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.) oder monatlich
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Braunschweig im Vergleich

Braunschweig liegt 12 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Braunschweig Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Braunschweig–120 €324 €
Wolfenbüttel 11 km 90 € 222 €
Salzgitter 18 km 100 € 240 €
Peine 21 km 96 € 240 €
Wolfsburg 25 km 108 € 252 €
Hildesheim 41 km 150 € 360 €
Median Niedersachsen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Amtsblatt Nr. 15 vom 6. November 2020, S. 59)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. September 2020
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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