Hundesteuer Braunschweig 2026
In Braunschweig kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 204 €. Für einen gefährlichen Hund werden 804 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Der Satz von 804 € gilt für gefährliche Hunde, die nach dem 31. Dezember 2020 angeschafft wurden; für früher angeschaffte gefährliche Hunde gelten 600 € (erster) bzw. 756 € (jeder weitere).
Steuersätze in Braunschweig
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 204 € |
| Jeder weitere Hund | 204 € |
| Gefährlicher Hund | 804 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 324 €, drei Hunde 528 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 der Satzung, jedenfalls Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Such-, Spür- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute; Hunde in Anstalten von Tierschutzvereinen; Pflegehunde des Tierheims Braunschweig
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H; nur erster Hund)
- Hunde, die mindestens 3 Monate im Tierheim des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e.V. waren: 12 Monate ab Anschaffung
- Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (Hauptwohnsitz in Braunschweig)
- 50 % für Schutzhunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre) bei nachgewiesenem gesteigertem Schutzbedürfnis
- Billigkeitsmaßnahme: Steuer für den ersten Hund aus sozialen Gründen auf Antrag auf die Hälfte, in der Regel für 12 Monate
- Gefährlicher Hund aus dem Tierheim Braunschweig: nach Ablauf der Befreiung normaler Satz
- Keine Ermäßigung nach § 5 Abs. 1 für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Braunschweig anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Braunschweig abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag halbjährlich (1.4./1.10.), vierteljährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.) oder monatlich
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Braunschweig im Vergleich
Braunschweig liegt 12 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Braunschweig Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Braunschweig | – | 120 € | 324 € |
| Wolfenbüttel | 11 km | 90 € | 222 € |
| Salzgitter | 18 km | 100 € | 240 € |
| Peine | 21 km | 96 € | 240 € |
| Wolfsburg | 25 km | 108 € | 252 € |
| Hildesheim | 41 km | 150 € | 360 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Amtsblatt Nr. 15 vom 6. November 2020, S. 59)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 29. September 2020
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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