Hundesteuer Salzgitter 2026
In Salzgitter kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €.
Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Steuersätze in Salzgitter
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 140 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 420 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach Dienstende
- Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinsanstalten untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Ein Hund, der zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich ist
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Wachhunde des Bewachungsgewerbes
- Hunde von Artisten und Schaustellern für die Berufsarbeit
- Hunde für den angemeldeten gewerbsmäßigen Handel
- Hunde aus dem Tierheim Salzgitter: 18 Monate ab Anschaffung
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Melde-, Schutz- oder Fährtenhunde mit anerkannter Leistungsprüfung (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % bei Einkommen, das den Sozialhilferegelsatz um nicht mehr als 20 % übersteigt
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Salzgitter anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Salzgitter abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. (auf Antrag jährlich zum 1.7.)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Salzgitter im Vergleich
Salzgitter liegt 8 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Salzgitter Platz 74 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Salzgitter | – | 100 € | 240 € |
| Wolfenbüttel | 14 km | 90 € | 222 € |
| Braunschweig | 18 km | 120 € | 324 € |
| Peine | 20 km | 96 € | 240 € |
| Hildesheim | 26 km | 150 € | 360 € |
| Wolfsburg | 43 km | 108 € | 252 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Salzgitter vom 07.12.1995, Nichtamtliche Lesefassung 2014
- Art der Quelle
- offizielle Service-Seite der Gemeinde
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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