Hundesteuer Gifhorn 2026
Stand: Satzung vom 7. Juli 2014, geprüft am 1. Oktober 2026
In Gifhorn kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. September 2014.
Hunde aus dem Tierheim sind auf Antrag für ein Jahr von der Steuer befreit.
Steuersätze in Gifhorn
| Erster Hund | 78 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d: 600 € je gefährlichem Hund; Hunde mit erhöhter Gefahr, Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit nach § 7 NHundG und jedenfalls die in § 1 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz genannten Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gifhorn?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 78 € | 780 € |
| 2 Hunde | 222 € | 2.220 € |
| 3 Hunde | 378 € | 3.780 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gifhorn: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Gifhorn an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Gifhorn gilt:
- Hunde aus dem Tierheim oder einer ähnlichen Tierschutzorganisation: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 01.03. und 01.09.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Geprüfte Such-, Spür- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Dienst-, Forst- und Rettungshunde nach Dienstende beim bisherigen Halter
- Hunde aus dem Tierheim oder einer ähnlichen Tierschutzorganisation: 1 Jahr befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits in Deutschland versteuerte Hunde
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, und für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Haupterwerbsstellen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst
- 50 % für abgerichtete Hunde, die zur Berufsarbeit benötigt werden (z. B. Artisten, Schausteller, Hundeausbilder)
- 50 % für geprüfte Schutzhunde bei nachgewiesenem gesteigertem Schutzbedürfnis (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungs- oder Brauchbarkeitsprüfung und jagdlicher Verwendung
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Gifhorn im Vergleich
Gifhorn liegt 6 € unter dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Gifhorn Platz 25 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Gifhorn Platz 135 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gifhorn | – | 78 € | 222 € |
| Wolfsburg | 18 km | 108 € | 252 € |
| Braunschweig | 25 km | 120 € | 324 € |
| Peine | 28 km | 96 € | 240 € |
| Celle | 35 km | 78 € | 198 € |
| Wolfenbüttel | 36 km | 90 € | 222 € |
| Median Niedersachsen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gifhorn
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gifhorn für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gifhorn 222 € im Jahr: 78 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gifhorn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gifhorn 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Gifhorn anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gifhorn innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Gifhorn befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Gifhorn gilt: Hunde aus dem Tierheim oder einer ähnlichen Tierschutzorganisation: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Gifhorn fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gifhorn nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 01.03. und 01.09.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Gifhorn vom 07.07.2014, in Kraft seit 01.09.2014
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Juli 2014
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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