Hundesteuer Celle 2026
In Celle kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Steuersätze in Celle
| Erster Hund | 78 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 198 €, drei Hunde 354 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2: 600 € je gefährlichem Hund; Rassen bzw. Typen Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen sowie Hunde mit gesteigerter Aggressivität, für die Leinen-/Maulkorbzwang angeordnet oder die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 NHundG festgestellt wurde
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und anderswo versteuern
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Geprüfte Gebrauchshunde staatlich anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H)
- Geprüfte Jagdgebrauchshunde mit jagdlicher Verwendung im Stadtgebiet
- Hunde in Tierheimen
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Celle anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Celle abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
- Sachkunde
- Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Celle im Vergleich
Celle liegt 30 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Celle Platz 24 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Celle | – | 78 € | 198 € |
| Langenhagen | 31 km | 99 € | 243 € |
| Peine | 35 km | 96 € | 240 € |
| Hannover | 36 km | 150 € | 426 € |
| Garbsen | 39 km | 96 € | 240 € |
| Braunschweig | 50 km | 120 € | 324 € |
| Median Niedersachsen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Celle vom 17.12.2015
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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