Hundesteuer Wedemark 2026

In Wedemark kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Ab 1. Januar 2027 gibt die Wedemark keine Hundesteuermarken mehr aus, der Hund wird dann über die Chipnummer erfasst. Hunde aus dem Tierschutzverein Langenhagen sind ein Jahr steuerfrei, Therapie- und Schulhunde ganz.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr
Gefährlicher Hund660 €pro Jahr

Steuersätze in Wedemark

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund156 €
Gefährlicher Hund660 €

Als gefährlich gilt: § 3 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2: 660 € je gefährlichem Hund; Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen (wenn nach dem 01.01.2023 angeschafft) sowie Hunde mit angeordnetem Leinen- oder Maulkorbzwang oder festgestellter Gefährlichkeit nach § 7 NHundG

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wedemark?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 204 € 2.040 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 660 € 6.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wedemark: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wedemark an. Hund in Wedemark anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Wedemark gilt:
    • Hunde aus dem Tierschutzverein für Hannover und Umgegend e. V. in Langenhagen: bis zu 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 01.04. und 01.10.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wedemark abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde, die regelmäßig pädagogisch oder therapeutisch in Kitas, Schulen, Alters- oder Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung in der Region Hannover oder angrenzenden Kommunen
  • Hunde aus dem Tierschutzverein für Hannover und Umgegend e. V. in Langenhagen: bis zu 1 Jahr befreit
  • Ein Wachhund für Gebäude, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, für anderswo in Deutschland versteuerte Hunde
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Zuchtsteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate steuerfrei

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Wedemark im Vergleich

Wedemark entspricht genau dem Median der 61 erfassten Städte in Niedersachsen (84 €). In Niedersachsen teilt sich Wedemark Platz 30 von 61 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wedemark Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wedemark–84 €204 €
Langenhagen 12 km 99 € 243 €
Garbsen 16 km 96 € 240 €
Hannover 19 km 150 € 426 €
Seelze 19 km 158 € 384 €
Neustadt am Rübenberge 19 km 120 € 288 €
Median Niedersachsen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wedemark

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wedemark für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wedemark 204 € im Jahr: 84 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wedemark einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wedemark 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wedemark anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wedemark innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Wedemark befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wedemark gilt: Hunde aus dem Tierschutzverein für Hannover und Umgegend e. V. in Langenhagen: bis zu 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Wedemark fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wedemark nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 01.04. und 01.10.; auf Antrag jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wedemark vom 06.12.2022 (Rat 05.12.2022, Beilage HAZ/NP 10.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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