Hundesteuer Garbsen 2026

In Garbsen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Gefährliche Hunde kosten 612 € für den ersten, 816 € für den zweiten und 1.020 € für jeden weiteren.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund612 €pro Jahr

Steuersätze in Garbsen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund96 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund612 €

Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 432 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 2: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt wurde (keine Rasseliste); 612 € erster, 816 € zweiter, 1.020 € jeder weitere gefährliche Hund; erhöhte Steuer ab dem Monat der Feststellung

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (GdB 100, Merkzeichen B, aG oder H)
  • anerkannte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (auch Blindenführhunde)
  • Hunde, die ausschließlich zur beruflichen oder gewerblichen Einkommenserzielung gehalten werden

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Wachhund bei Wohngebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für einen Hund je Haushalt von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), nur wenn der Hund schon vor dem Leistungsbezug gehalten wurde
  • 50 % für Hunde hilfsbedürftiger Personen mit GdB mindestens 70

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Garbsen anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Garbsen abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: halbjährlich zum 01.04. und 01.10.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für jeden Hund älter als sechs Monate, mind. 500.000 € Personen-/250.000 € Sachschäden (§ 5 NHundG); ausgenommen Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall von der Fachbehörde festgestellt (gesteigerte Aggressivität, z.B. Biss, Kampfbereitschaft, Zucht/Ausbildung auf Schärfe, § 7). Danach Erlaubnispflicht (§ 8), Voraussetzungen u.a. 18 Jahre, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflicht (§ 10); ab Feststellung Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im NHundG (§ 2 nur allgemeine Gefahrvermeidungspflicht). In der freien Landschaft Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b NWaldLG; Ausnahmen u.a. Jagd-, Rettungs-, Hüte-, Polizei-, Blindenführhunde); Feld- und Forstordnungsbehörden können per Verordnung weitere Leinenpflichten festlegen (§ 33 Abs. 2 NWaldLG). Gefährliche Hunde: Leine und Beißkorb ab Feststellung (§ 9 Satz 4 NHundG). Innerorts regeln Gemeinden Leinenpflichten per Verordnung/Satzung.
Sachkunde
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') für alle Halter: theoretische Prüfung vor Beginn, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (§ 3; Ausnahmen z.B. 2 Jahre Hundehaltung in den letzten 10 Jahren, § 3 Abs. 6). Mikrochip (Transponder) für Hunde älter als sechs Monate (§ 4). Anmeldung beim Zentralen Hunderegister vor Vollendung des 7. Lebensmonats bzw. binnen 1 Monat nach Haltungsbeginn (§§ 6, 16).
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Niedersachsen

Garbsen im Vergleich

Garbsen liegt 12 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Niedersachsen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Garbsen Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Garbsen–96 €240 €
Langenhagen 9 km 99 € 243 €
Hannover 11 km 150 € 426 €
Hildesheim 39 km 150 € 360 €
Celle 39 km 78 € 198 €
Hameln 39 km 132 € 336 €
Median Niedersachsen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen vom 09.10.2023 (in Kraft 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. Oktober 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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